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AKTUELLE BLOGARTIKEL

Arbeitszeugnis darf bei Änderungswünschen des Arbeitnehmers nicht verschlechtert werden Bundesarbeitsgericht: Verstoß gegen das „Maßregelungsverbot“

Wenn ein Arbeitgeber das Zeugnis verschlechtert, weil eine Arbeitnehmerin Änderungen daran verlangte, verstößt er gegen das Maßregelungsverbot. Ein Arbeitgeber darf das Arbeitszeugnis nicht in der dritten Version verschlechtern und die zuvor darin enthaltene Dankesformel weglassen, nur weil die Arbeitnehmerin zuvor bereits zweimal Änderungswünsche daran hatte. So entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 9 AZR 272/22) laut Information der Redaktion Steuern &a

BSG zu Sozialversicherungspflicht eines „Pool-(Zahn)Arztes“ / Im Notdienst nicht automatisch selbstständig

Ein Zahnarzt, der als so genannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Neuer KFO-Katalog vorgestellt

In einer neuen Serie stellt der KFO-Referent der KZV Nordrhein Dr. Karl Reck beginnend mit RZB 11/2023 die wichtigsten Neuerungen des aktuellen Katalogs der sogenannten MZA-Leistungen (Mehr-, Zusatz- und andere Leistungen) vor.

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