Häufig gestellte Fragen

Wer sind die 5 Säulen?

Zahnärztekammer Nordrhein

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) die Normensetzungs- und Aufsichtsfunktion für ihre Kammermitglieder. Sie erlässt die Berufs- und Weiterbildungsordnung und kontrolliert die Einhaltung der zahnärztlichen Berufspflichten. Mitglied der ZÄK-NR sind alle zur Berufsausübung berechtigten Zahnärzte, die im Gebiet Nordrhein zahnärztlich tätig sind oder dort – ohne zahnärztlich tätig zu sein – ihren Hauptwohnsitz haben.

Deutscher Zahnärzte Verband e.V.

Der Deutsche Zahnärzte Verband e.V. (DZV) versteht sich als wirtschaftliche Interessenvertretung von Zahnärzten für Zahnärzte und ist ein bundesweiter Zusammenschluss der zahnärztlichen Regionalinitiativen. Ziel des Dachverbands ist die Förderung übergeordneter Interessen und die Vertretung des Berufsstands gegenüber Krankenkassen, Versicherern, staatlichen Kostenträgern und der Politik.

Freier Verband Deutscher Zahnärzte, Landesverband Nordrhein

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FDVZ) ist der größte unabhängige zahnärztliche Berufsverband in Deutschland, der im Gebiet Nordrhein als Landesverband Nordrhein (FVDZ-NR) organisiert ist.

Das Ziel des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte ist die Sicherstellung der freien Ausübung des zahnärztlichen Berufes zum Wohle der Patienten. Er vertritt die berufspolitischen, wissenschaftlich-fachlichen und unternehmerisch-wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZVNR) eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und -ärzte. Zu den Aufgaben der KZVNR gehören unter anderem:

­die Vertretung der vertragszahnärztlichen Anliegen in der Öffentlichkeit, ­
die Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen, ­
der Abschluss von Gesamtverträgen mit Krankenkassenverbänden, ­
die Errichtung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und Krankenkassen, ­
die Führung der Geschäfte der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse,
­die Entgegennahme der Honorare und Auszahlung an ihre Mitglieder, ­
die Benennung von Gutachtern im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.


ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG

Als Genossenschaft von Zahnärzten für Zahnärzte setzt sich die ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG (ZA eG) für die Interessen der Zahnärzteschaft in Deutschland ein und bietet zahlreiche Services, die den Berufsstand unterstützen, den Praxisalltag erleichtern und die Freiberuflichkeit stärken. Schon als Zahnmedizinstudent und Assistenzzahnarzt profitiert man von unabhängigen Beratungsangeboten für den perfekten Start in das Berufsleben.

Die ZA eG ist Mehrheitsgesellschafter der Zahnärztlichen Abrechnungsgesellschaft AG, die Dienstleistungen rund um das Forderungsmanagement in der Zahnarztpraxis anbietet. Dazu gehören insbesondere Factoring, Inkasso und die Prüfung von Rechnungen auf GOZ-Konformität.

Wer ist Mitglied der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Nordrhein?

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Mitglied der KZV Nordrhein sind gemäß § 77 Abs. 3 GB V Die zugelassenen Zahnärzte, die im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung in den zugelassenen medizinischen Versorgungszentren tätigen angestellten Zahnärzte,* die bei Vertragszahnärzten nach § 95 Abs. 9 angestellten Zahnärzte (Sozialgesetzbuch (SGB V) Fünftes Buch Gesetzliche Krankenversicherung)* die an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden ermächtigten Krankenhauszahnärzte. *Voraussetzung der Mitgliedschaft angestellter Zahnärzte ist, dass sie mindestens zehn Stunden pro Woche beschäftigt sind.

Wie wird man Mitglied der KZV Nordrhein?

Zulassung zu einer Vertragszahnarztpraxis

Um die Zulassung kann sich jeder Zahnarzt bewerben, der seine Eintragung in ein Zahnarztregister nachweist. Voraussetzung für die Eintragung in das Zahnarztregister ist unter anderem die Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit. Die Zulassung muss beim zuständigen Zulassungsausschuss beantragt werden.[NL1] Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen Unterlagen – spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses, Lindemannstraße 34–42, 40237 Düsseldorf, vorliegen. Zur Zulassung notwendige Unterlagen 1 vgl. Merkblatt im Zulassungsantrag [Link] 2 vgl. Merkblatt Registerantrag [Link]

Angestellte Zahnärzte

Angestellte Zahnärzte, die in einer nordrheinischen Vertragszahnarztpraxis mindestens 10 Stunden wöchentlich tätig sind, sind ebenfalls Mitglieder der KZV Nordrhein. Der Vertragszahnarzt und Arbeitgeber kann mit Genehmigung des Zulassungsausschusses Zahnärzte, die in das Zahnarztregister eingetragen sind, anstellen. Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses

Postanschrift:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
40181 Düsseldorf

Haus- und Paketanschrift:
Lindemannstraße 34–42
40237 Düsseldorf
http://www.kzvnr.de/service/termine/zulassungsausschuss/

Welche Aufgaben hat die KZV Nordrhein

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Institution der zahnärztlichen Selbstverwaltung der nordrheinischen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. Sitz der Vereinigung ist Düsseldorf. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Die KZV Nordrhein ist zuständig für die Zahnärzte, die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenkassen behandeln und versorgen. Die KZV Nordrhein ist nicht zuständig für Privatzahnärzte, Privatbehandlungen und privat erbrachte Leistungen, die in den Kompetenzbereich der Zahnärztekammer Nordrhein fallen.

ZU DEN AUFGABEN DER KZV NORDRHEIN GEHÖREN UNTER ANDEREM:

  • die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Nordrhein,
  • die Vertretung der vertragszahnärztlichen Anliegen in der Öffentlichkeit,
  • die Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen,
  • der Abschluss von Gesamtverträgen mit Krankenkassenverbänden,
  • die Errichtung von Ausschüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung der Zahnärzte und Krankenkassen,
  • die Führung der Geschäfte der Prüfungs- und Zulassungsausschüsse,
  • die Entgegennahme der Honorare und Auszahlung an ihre Mitglieder,
  • die Benennung von Gutachtern im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein - KZV Nordrhein
Lindemannstraße 34-42
40237 Düsseldorf
E-Mail: info(at)kzvnr.de
Internet: www.kzvnr.de
Patientenseiten: www.zahnpatienten.info

Welche Unterlagen muss ich der Kassenzahnärztlichen Vereinigung für die Niederlassung als Vertragszahnarzt vorlegen?

Auch wenn rein rechtlich ein formloser Antrag möglich ist, stellt die zuständige Abteilung Register/Zulassung der KZV Nordrhein auf Anfrage und unter https://www.kzvnr.de/medien/PDFs/Zahn%C3%A4rzteseite/Register_und_Zulassung/Register_Zulassung/2021/Zulassungsantrag-ZA_001.pdf ein Antragsformular zur Verfügung, das insbesondere die folgenden Informationen abfragt:
Praxisadresse
beabsichtigter Niederlassungszeitpunkt
angestrebte Niederlassungsform (Neugründung, Praxisübernahme oder Gründung einer Sozietät)
Wohnsitz

Folgende Unterlagen – entweder als Original oder als amtlich beglaubigte Kopie – sind beizufügen:
Auszug aus dem Zahnarztregister
Bescheinigungen über die seit der Approbation ausgeübten zahnärztlichen Tätigkeiten
ggf. Bescheinigungen anderer KZVen über die Niederlassung oder die Zulassung des Zahnarztes in ihrem Bezirk
Ggf. eine Erklärung zur Beschränkung des Versorgungsauftrages auf die Hälfte
Erklärung zur Rauschgift- bzw. Trunksucht
polizeiliches Führungszeugnis
Lebenslauf eine Erklärung über im Zeitpunkt der Antragstellung bestehende Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisse unter Angabe des frühestmöglichen Beendigungszeitpunktes

Von der ersten Idee bis zur Praxisgründung - wie ist der grobe Verlauf?

Dem Konzept Ihrer Traumpraxis nähern Sie sich, indem Sie sich zunächst mit den grundlegenden Fragen Ihrer künftigen Berufsausübung beschäftigen und so Ihre Vision skizzieren. Arbeiten Sie lieber alleine oder gemeinsam? Welcher Praxistyp – im Wesentlichen kommen Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Eintritt in eine Teilgemeinschaftspraxis in Frage – passt am besten zu Ihnen und Ihrer Work-Life-Balance? Übernahme oder Neugründung? Möchten Sie Tätigkeitsschwerpunkte setzen? Leben und arbeiten Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land?

Sind die Grundsatzfragen geklärt, beginnt die Suche nach dem Standort und der Immobilie. Ob Ihr Gründungsvorhaben realistische Chancen hat, hängt wesentlich von diesen Faktoren ab. Für die Markt- und Standortanalyse berücksichtigen Sie die zahnärztliche Versorgungssituation und soziodemographischen Daten des Einzugsgebietes. Ein Gespräch mit Ihrer zuständigen KZV verschafft Klarheit, wie gut das von Ihnen angestrebte Behandlungsspektrum mit den Leistungen zusammen passt, die am Standort tatsächlich gefragt sind.

Bevor nach der Immobilienauswahl der Finanzbedarf ermittelt werden kann, benötigen Sie unbedingt einen Überblick über die Personalkosten, die mit Ihrem Gründungsvorhaben verbunden sind und einen Großteil Ihrer künftigen Fixkosten darstellen werden. Praxisübernehmer haben hier den Vorteil, auf einen vorhandenen Mitarbeiterstamm bzw. entsprechendes Zahlenmaterial zurückgreifen zu können. Neugründer listen die anfallenden Tätigkeiten und nähern sich so dem Personalbedarf und den -kosten. Für Finanzierungsgespräche – vergessen Sie nicht, sich über zinsverbilligte Kredite für Existenzgründer zu informieren – stellen Sie dem ermittelten Finanzbedarf Ihr Eigenkapital entgegen und arbeiten einen Businessplan und ein Versicherungs- / Absicherungskonzept aus.

Wenn die Finanzierung gesichert ist, können Sie das Praxisdesign und die Praxisgestaltung angehen und sich um Marketingmaßnahmen, die Preisgestaltung, den Einkauf von Instrumenten und die Praxisverwaltungssoftware kümmern. Bevor es dann endlich los gehen kann, müssen Sie Ihre selbständige Tätigkeit nur noch beim Finanzamt anmelden und beim Versorgungswerk, der Zahnärztekammer und der Berufsgenossenschaft bekannt geben. 

Welche Versicherungen benötigt ein niedergelassener Zahnarzt?

Die Berufshaftpflichtversicherung ist Pflichtprogramm für niedergelassene Zahnärzte, alle anderen Versicherungen sind mehr oder weniger sinnvoll bzw. hängen von den eigenen Präferenzen und der persönlichen Risikobereitschaft ab. Bei den folgenden Versicherungsprodukten lohnt es, den eigenen Bedarf zu prüfen.

Personenbezogene Versicherungen

Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Plichtversicherung) Berufsunfähigkeitsversicherung
Private Krankenversicherung
Rechtsschutzversicherung (für die Durchsetzung rechtlicher Interessen im privaten und beruflichen Umfeld)
Rentenversicherung

Sachversicherungen

Elektronikversicherung (deckt Schäden ab, die durch Eigenverschulden, Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Überspannung etc. an Medizin- und Bürotechnik entstandenen sind)
Forderungsausfallversicherung durch Factoring
Praxisversicherung mit Betriebsunterbrechungsversicherung (deckt u.a. die Risiken Feuer, Einbruchdiebstahl, und Leitungswasser ab und ersetzt den dadurch entstandenen Vermögensschaden)
Praxisausfallsversicherung (tritt bei Krankheit in Kraft)