Beweiswert der AU im Visier

Aktuelle Rechtsprechung hat die prozessuale Lage für Arbeitgeber verbessert, die an der Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden zweifeln (LAG Schleswig-Holstein Urt. v. 02.05.2023, Az. 2 Sa 203/22). An sich hat die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einen hohen Beweiswert. Wer sie vorlegt, hat alles Erforderliche getan, um nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen Lohnfortzahlungsanspruch gegenüber Arbeitgebenden zu haben.