Elektronisches Fahrtenbuch

Das Finanzgericht Düsseldorf hat zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch – insbesondere zu den Erfordernissen der „äußeren geschlossenen Form” und zum Begriff der „zeitnahen” Führung – Stellung genommen (Az. 3 K 1887/22). Darüber informierte kürzlich die Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG:

Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

Die Finanzverwaltung hat für Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres bzw. im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Diese Regelung gilt abweichend von der amtlichen AfA-Tabelle, in der für Computerhardware und Software unverändert eine Nutzungsdauer von drei Jahren festgeschrieben ist. Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht in diesen Anwendungsbereich. Jetzt mehr erfahren in Steuernews-TV.