Bei geänderter Gefährdungslage muss der Praxisbetreiber Schutzmaßnahmen ggf. anpassen und alles Notwendige veranlassen, um einer möglichen Gefährdung der Patienten und Beschäftigten durch Infektionserreger entgegenzuwirken.
Nachdem wir bereits den theoretischen Prozess der digitalen Zahnarztpraxis dargestellt haben, möchten wir nun die erste Praxis nach diesem Modell vorstellen.