Viele Zahnärzte teilen in Facebookgruppen Röntgenbilder, um sich den Rat von Kollegen einzuholen. Doch wer das ohne Zustimmung des Patienten – auch bei Weglassen des Namens – macht, verstößt gegen die Datenschutz-Grundverordnung und riskiert juristischen Ärger.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17. Dezember 2020 basierend auf dem Vorschlag der KZBV entschieden, die Regelungen zur Ausgestaltung der systematischen Behandlung von Parodontopathien in eine eigenständige Richtlinie zu überführen.