Haftung für Rezeptfälschungen eines Mitarbeiters – Aktueller Rechtstipp

Der Vertragsarzt bzw. der Vertragszahnarzt muss, weil seine Mitarbeiter mit äußerst sensiblen Daten umgehen, ein besonderes Vertrauen zu seinen Mitarbeitern haben. In diesem Vertrauen sah sich ein Arzt massiv gestört, als er feststellen musste, dass ein von ihm sofort fristlos entlassener Mitarbeiter Rezepte missbraucht hatte. Der Arzt stellte zudem Strafanzeige.