Vorsicht bei Kooperationen mit gewerblichen Aligner-Shops

Die Zahnärztekammer Nordrhein warnt vor der Zusammenarbeit von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit Aligner-Shops. Denn diese Kooperationen verstoßen nach Auffassung der Kammer massiv gegen das Berufsrecht.

 

Gerade Zähne für wenig Geld – mit diesem verheißungsvollen Versprechen werben unzählige Aligner-Shops um Kundschaft in Deutschland. Doch den Anbietern geht es bei der Behandlung ihrer Kundschaft vor allem um Profite – häufig auf Kosten der Qualität. „Zahnheilkunde gehört nicht in einen Kiosk“, stellte Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, bei der Kammerversammlung am 12. Juni in Essen klar.

Patientenbeschwerden nehmen zu

Denn immer wieder berichten Patienten von Komplikationen, beispielsweise von Kieferschmerzen oder gar aufeinanderstoßenden Eckzähnen, nach der Behandlung in Aligner-Shops. Denn der Behandlungsverlauf wird meist als Simulation am Computer berechnet, der reale Fortschritt höchstens mit selbst aufgenommenen Bildern vom Patienten nachempfunden. Folgt die Realität aber nicht der errechneten Simulation, sind entsprechende Komplikationen vorprogrammiert. Da die Anbieter nicht unter zahnärztliches Berufsrecht fallen, hat die Zahnärztekammer jedoch kaum Handlungsmöglichkeiten bei Behandlungsfehlern.

„Was in Aligner-Shops gemacht wird, sind kieferorthopädische Behandlungen und damit unzweifelhaft Teil der Zahnheilkunde“, erklärte Dr. Ralf Hausweiler. Deshalb forderte er den Gesetzgeber auf, endlich eine rechtliche Grundlage zur Regulierung der Anbieter zu schaffen.

Unzulässige Verknüpfung von Heilberuf und Gewerbe

Durch Kooperationsverträge mit Zahnärzten versuchen die Anbieter inzwischen, ihr Geschäftsmodell zu legalisieren, auch wenn eine regelmäßige Betreuung durch Zahnärzte und Zahnärztinnen meist nicht gegeben ist. Doch auch die erforderliche Unabhängigkeit der zahnärztlichen Berufsausübung liegt bei diesen Kooperationen nicht vor, da die Zahnärzte auf Weisung von Nichtberufsträgern arbeiten. Vielmehr handelt es sich dabei um eine berufsrechtlich unzulässige Verknüpfung von heilberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Das zeigt sich auch an den umfassenden Werbemaßnahmen der Shops, die Zahnärztinnen und Zahnärzten verboten sind.

Um Patientinnen und Patienten zu schützen, gehöre die Behandlung ausschließlich in die Hände der Zahnärzteschaft, die sowohl ethisch als auch berufsrechtlich dem Patientenwohl verpflichtet sei, erklärte Dr. Ralf Hausweiler. Doch nicht nur fehlende gesetzliche Grundlagen seien ein Problem: „Würde kein Zahnarzt mit Aligner-Shops kooperieren, wäre das Problem von heute auf morgen gelöst, auch das gehört zur Wahrheit dazu“, so der Kammerpräsident. „Sie degradieren sich freiwillig zu Erfüllungsgehilfen und verpflichten sich zu einer oftmals standardunterschreitenden Behandlung. Diese Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen sich fragen, wie sie das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ihre Behandlung vor sich rechtfertigen können.“

 „Würde kein Zahnarzt mit Aligner-Shops kooperieren, wäre das Problem von heute auf morgen gelöst, auch das gehört zur Wahrheit dazu.“ Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein

Kammerpräsident Dr. Ralf Hausweiler und Vizepräsident Dr. Thomas Heil legten der Kammerversammlung einen Antrag vor, der den Gesetzgeber auffordert, zur Sicherung der Qualität zahnärztlicher Behandlung von rein gewerblichen Anbietern auszuschließen. Ein ähnlicher Antrag war es eine Woche zuvor bereits bei der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer mit großer Mehrheit angenommen worden. Auch die Mitglieder der Kammerversammlung in Nordrhein folgten fraktionsübergreifend und einstimmig dem Antrag des Kammerpräsidiums, sodass nun abzuwarten ist, ob und wie der Gesetzgeber handeln wird. Eine vor kurzer Zeit stattgefundene Anhörung im Bundestagsgesundheitsausschuss gebe aber Anlass zur Hoffnung, dass die Politiker den Handlungsauftrag verstanden hätten, berichtete Dr. Hausweiler.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Zahnärztekammer Nordrhein.

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