Neue PAR-Klassifikation, neue PAR-Leitlinie, neue PAR-Richtlinie

Mit der neuen S3-Leitlinie liegt nun erstmals ein umfassendes Behandlungskonzept für die gesamte Therapie von Parodontitis vor.

"Jetzt fügt sich alles zusammen: An der Neuen Klassifikation parodontaler Erkrankungen von 2018 ausgerichtet, wurde die gesamte Therapiestrecke der modernen Parodontitisbehandlung – vom Erstkontakt bis hin zur UPT – 2019 in einen therapeutischen Stufenplan überführt und dieser mit zahlreichen klinischen Empfehlungen Ende 2020 in einer S3-Leitlinie zur PAR-Therapie verabschiedet. Damit wichtige Elemente dieses Behandlungskonzepts nun auch in der Praxis wirtschaftlich umgesetzt werden können, befindet sich eine neue PAR-Richtlinie in Vorbereitung, die im Sommer 2021 in Kraft treten soll.

In zwei Übersichtsbeiträgen (Ausgabe Mai und Juni des RZB) werden die wichtigsten Neuigkeiten anhand von Patientenbeispielen illustriert und aktuelles Informationsmaterial vorgestellt." (Univ.-Prof. Dr. med. dent. Dr. med. Søren Jepsen, MS, Universitätsklinikum Bonn)

Meilenstein der wissenschaftlichen Parodontologie

Die aktuelle Entwicklung der Parodontologie in der GKV Behandlung ist für die Zahnärzteschaft von großer Bedeutung. Die KZBV bezeichnet es zurecht als „Meilenstein im Kampf gegen die Volkskrankheit Parodontitis“, wenn deren systematische Behandlung im Rahmen der GKV endlich an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst wird.

Mit der neuen Klassifikation parodontaler und peri-implantärer Erkrankungen wurde im vergangenen Jahr bei der EuroPerio9 in Amsterdam ein Meilenstein der wissenschaftlichen Parodontologie gesetzt. Hier nur so viel: Die 110 Experten aus aller Welt haben auf der Grundlage von umfassenden Untersuchungen und Messergebnissen klare Definitionen festgelegt und erstmals die „parodontale Gesundheit“ beschrieben. Beides Grundlagen, um unter der Bezeichnung „Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)“ eine umfassendere Betreuung und Kontrolle der Mundgesundheit unserer Patienten zu gewährleisten.

Das konkrete Vorgehen und die Anwendung der neuen Schwellenwerte erläutert Ihnen im RZB (5/2021) der weltweit renommierte Parodontologe Prof. Dr. Dr. Søren Jepsen. Der PAR-Berater der KZV Nordrhein illustriert alles sehr praxisnah, unter anderem an einem Patientenfall.

Im zweiten Teil der Paro-Serie im RZB (6/2021) wird der Direktor der Poliklinik für Paradontologie, Zahnerhaltung und präventive Zahnheilkunde der Universität Bonn dann die auf dem Konsens der European Federation of Periodontology“ in Amsterdam beruhende neue S3-Leitlinie für die gesamte Therapiestrecke der Parodontologie vorstellen. Sie wurde von der DG PARO auf ihre Anwendbarkeit im deutschen Gesundheitswesen überprüft, angepasst und zum Jahresanfang veröffentlicht.

Damit ist das Thema „Paro“ keineswegs abgeschlossen. Zwar befindet der Bewertungsausschuss erst Ende April (frühestens) über die neuen PAR-Leistungsinhalte. Die KZV Nordrhein hat aber schon vieles vorbereitet, um die nordrheinischen Zahnärzte so rasch wie möglich über Beantragung, Leistungsumfang, Behandlungsstrecke und die Regelungen im BEMA zu informieren. Dazu werden von schriftlichem Material begleitete Infoveranstaltungen stattfinden, zu denen wegen der nicht abzuschätzenden „Corona-Lage“ auch ein Online-Angebot gehören soll.

Lesen Sie „Teil 1 – Neue Klassifikationen der parodontalen und peri-implantären Erkrankungen“ im Rheinischen Zahnärzteblatt 5/2021, das am 5. Mai 2021 erscheinen wird!

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

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