Alles in eigener Hand: BuS-Dienst unterstützt Praxisinhaber

Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit sind ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Zahnarztpraxis. In diesem Zusammenhang ge­winnt das Thema des Arbeitsschutzes auch in der Zahnmedizin zunehmend an Bedeu­tung.

Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichten jeden Arbeitgeber, den Arbeits- und Gesundheitsschutz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen. Die gesetzlichen Vorgaben sehen für den Regelfall vor, dass Praxisinhaber sich hierbei von einer Sicherheitsfachkraft und einem Betriebsarzt mit einem festen Stundenkontingent pro Jahr beraten lassen müssen.

In der Vergangenheit hatte die Zahnärztekammer (ZÄK) Nordrhein einen Rahmenvertrag mit einem Dienstleister geschlossen, der den nordrheinischen Zahnärztinnen und Zahnärzten eine kostengünstige Beratung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen sollte. Dieser Dienstleister hat inzwischen die auf der Grundlage des Rahmenvertrags geschlossenen Verträge mit den nordrheinischen Zahnarztpraxen aufgekündigt und diesen Verträge zu geänderten Konditionen unterbreitet.

Alternative, bedarfsorientierte Betreuung

Hierauf hat die ZÄK Nordrhein reagiert und bietet ihren Mitgliedern mit dem neu eingerichteten BuS-Dienst (Betriebsärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst) die alternative, bedarfsorientierte Betreuung nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift „Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte“ (DGUV Vorschrift 2) an.

Kern des BuS-Dienstes ist Unterstützung der Praxisinhaber bei der eigenständigen Umsetzung des Arbeitsschutzes auf Grundlage der individuellen Praxissituation. Die alternative, bedarfsorientierte Betreuung setzt auf die Kompetenz und Eigenverantwortung des Praxisinhabers. Dieser kennt die Arbeitsabläufe und Aufgabenverteilung in seiner Praxis am besten und kann so die Gefährdungen seiner Mitarbeiter am besten einschätzen und Maßnahmen zum Schutz ergreifen.

Bei Teilnahme am BuS-Dienst der Zahnärztekammer Nordrhein entfallen feste Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dies entbürokratisiert den Arbeitsschutz in Zahnarztpraxen – die notwendigen Maßnahmen werden durch die Praxisinhaber auf Grundlage der individuellen Situation in der Praxis festgelegt.

Voraussetzungen zur Teilnahme

Folgende Voraussetzungen sind für die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach dem Unternehmermodell zu erfüllen:

  • Sie sind aktiv in das Betriebsgeschehen Ihrer Praxis eingebunden. Die persönliche Teilnahme des Praxisinhabers an der durch die Zahnärztekammer Nordrhein veranstalteten Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen ist verpflichtend.
  • Im Bedarfsfall fordern Sie die Fachberatung durch einen Betriebsarzt bzw. eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Inanspruchnahme einer bedarfsorientierten Betreuung) an.
  • Sie informieren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Betrieb organisiert ist und welcher Betriebsarzt/welche Sicherheitsfachkraft im Bedarfsfall hinzugezogen wird.

Vorteile der BuS-Betreuung

Die BuS-Betreuung soll teilnehmende Praxisinhaber in die Lage versetzen, mit überschaubarem Aufwand für eine effiziente arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung der Praxis zu sorgen. Art und Umfang der bedarfsgerechten betriebsspezifischen Betreuung kann durch die Praxisinhaber eigenverantwortlich selbst festgelegt werden. Die fachkundige Stelle BuS-Dienst der Zahnärztekammer Nordrhein möchte teilnehmende Praxen helfen, durch bedarfsgerechte sowie praxisorientierte Beratung die Anforderungen des Arbeitsschutzes individuell auf die jeweilige Situation in der Praxis zuzuschneiden.

Arbeitsschutz bietet Ihnen Chancen, Ihre betrieblichen Kosten zu senken, die Ihnen durch Störungen, Unfälle und Ausfallzeiten entstehen. Zudem kann Arbeitsschutz zum Wohlempfinden und zur Motivation Ihrer Mitarbeiter beitragen.

Ansprechpartner bei der ZÄK Nordrhein

Jan-Philipp Hefer, M.Sc., Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zahnärztekammer Nordrhein

 

Weiterführende Links:

Hinweis: Bei bestimmten Begriffen, die sich auf Personengruppen beziehen, haben wir nur die männliche Form gewählt. Dies geschah ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit.

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