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Strahlenschutz: Aktualisierung auch bei Auslandsaufenthalt oder Elternzeit Pflicht

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs aktualisiert werden (§ 48 Strahlenschutzverordnung StrlSchV). Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen hierfür zahnärztliche Strahlenschutzkurse (8 Stunden) ableisten. Ärztliche Kurse können zur Aktualisierung der zahnärztlichen Fachkunde im Strahlenschutz nicht genutzt werden!

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