Immer wieder sind Zahnärzte und Zahnärztinnen überrascht, wenn die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK) oder das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Nordrhein (VZN) sie an ihre Meldepflichten erinnert.
Zu Beginn der beruflichen Laufbahn steht die Altersvorsorge oft noch nicht im Fokus. Dabei ist es wichtig, sich frühzeitig mit der Beitragspflicht zum Versorgungswerk zu befassen – ansonsten droht angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzten eine unnötige finanzielle Doppelbelastung!
Nach erfolgreich abgeschlossenem Zahnmedizinstudium und absolvierter Assistenzzeit stellt sich für jeden jungen Zahnmediziner und jede Zahnmedizinerin die Frage der Weichenstellung für den weiteren beruflichen Werdegang.