Monatsabrechungen PAR, KG/KB, ZE für Februar 2020

Beschreibung

Rubrik: Einreichungstermin

Veranstalter: Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Information:

Reichen Sie Ihre Abrechnungen spätestens bis zu den oben genannten Terminen bei der KZV in Düsseldorf oder Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle ein; bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus arbeitstechnischen Gründen eine Verlängerung der jeweiligen Einreichungstermine nicht möglich ist. Später bei der KZV eingehende Abrechnungen können im laufenden Monat/Quartal keine Berücksichtigung finden.

Frühere Einreichungen sind erwünscht!

Der Eingang der konservierend-chirurgischen und kieferorthopädischen Abrechnungen wird schriftlich bestätigt. Bis zum Erhalt der Bestätigung empfehlen wir den mit Papier abrechnenden Praxen, die zur oben genannten Abrechnung gehörenden Karteikarten getrennt aufzubewahren. Den per EDV-abrechnenden Praxen empfehlen wir, in Absprache mit ihrem Software-Hersteller sicherzustellen, dass im Falle des Verlustes eine Ersatzabrechnung erstellt werden kann. Sollte die Bestätigung über den Eingang der Abrechnung bis zum 31.01.2020 nicht bei Ihnen sein, teilen Sie dies bitte unverzüglich der KZV Nordrhein in Düsseldorf unter  0211 / 9684-190 mit.

Online-Abrechnungen (www.mykzv.de):

Sie können Ihre Quartals- und Monats-Abrechnungen auch online an die KZV Nordrhein senden. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine Mitteilung, ob Ihre Daten weiterzuverarbeiten sind und haben Einsicht in Ihre aktuellen Abrechnungskonten. Alle aktuellen Informationen der KZV Nordrhein erreichen Sie schneller als auf dem Postweg und Sie haben die Möglichkeit in allen Belegen online zu recherchieren, die Sie in den letzten 6 Jahren von der KZV Nordrhein erhalten haben. Sie können Formulare online bestellen und sich über Neuigkeiten per Mail informieren lassen. Das System wird laufend erweitert.

Sollten Sie Interesse haben, stehen Ihnen weitere Informationen unter www.mykzv.de zur Verfügung und können unter der Telefon-Nr. 0211/9684-180 erfragt werden.

Soweit Abrechnungen per Post eingereicht werden, bitten wir, diese unter Verwendung der Anschriften-Etiketten direkt an die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein, 40181 Düsseldorf, zu senden.

Auskünfte zu Ihren KCH-, PAR-, KG/KB- und ZE-Abrechnungen bzw. zu allgemeinen Abrechnungsfragen können eingeholt werden

für die Bereiche Aachen, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Köln 1  Praxis-Nummern 00001 – 31999 unter den Telefon-Nummern 0211/9684-268, 9684-269 und 9684-421,

für die Bereiche Köln 2, Krefeld und Wuppertal (Praxis-Nummern 32000 – 69999) unter den Telefon-Nummern 0211/9684-260, 9684-261 und 9684-372

sowie bei unserem Abrechnungs-Service unter der Telefon-Nummer 0211/9684-190.

Auskünfte zur KFO-Abrechnung unter den Telefon-Nummern 0211/9684-346, 9684-347 und 9684-317

Wichtig! Achten Sie bitte auf sorgfältige Verpackung und ausreichende Frankierung.