Berechnung der steuerfreien Gehaltszulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfreie Lohnzuschläge. Deren Höhe ist im Einkommensteuerrecht nach Prozentsätzen festgelegt. Danach sind Zuschläge für Nachtarbeiten bis zu 25 Prozent, für Sonntagsarbeiten bis zu 50 Prozent, für Arbeiten an Feiertagen bis zu 125 Prozent und für Arbeiten an Weihnachten bis zu 150 Prozent steuerfrei. Näheres erfahren sie in § 3b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Einkommensteuergesetz/EStG.

Kammerwahl 2024: Ihre Stimme zählt!

Die Wahl zur Kammerversammlung der Zahnärztekammer Nordrhein für die Wahlperiode 2025 bis 2029 steht an: Die Wahl der neuen Mitglieder der Kammerversammlung wird als Briefwahl durchgeführt. Als Wahltag hat der Vorstand der Zahnärztekammer Nordrhein den 02. Dezember 2024 bestimmt. Warum eine hohe Wahlbeteiligung wichtig ist, lesen Sie hier.