Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

Die Finanzverwaltung hat für Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres bzw. im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Diese Regelung gilt abweichend von der amtlichen AfA-Tabelle, in der für Computerhardware und Software unverändert eine Nutzungsdauer von drei Jahren festgeschrieben ist. Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht in diesen Anwendungsbereich. Jetzt mehr erfahren in Steuernews-TV.

Tipps für die Niederlassung (4): Auch Patientinnen & Patienten sind ein gutes Netzwerk

Neben vielen Formalien, die eine Niederlassung leider mit sich bringt, gibt es auch weitere Aspekte, die nicht immer auf Anhieb erkennbar sind, zum Beispiel Mitarbeiterführung. Oder es gibt Themen, über die man eher vorab mit Kolleginnen und Kollegen sprechen würde, etwa die Frage, wie man Fachkräfte anwirbt und hält. Wir haben sechs junge Zahnärztinnen und Zahnärzten nach ihren Erfahrungen gefragt. In Teil 4 sprechen wir mit Dr. Nicola Rosarius.