BSG zu Sozialversicherungspflicht eines „Pool-(Zahn)Arztes“ / Im Notdienst nicht automatisch selbstständig

Ein Zahnarzt, der als so genannter „Pool-Arzt“ im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr – wie bei anderen Tätigkeiten auch – die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Neuer KFO-Katalog vorgestellt

In einer neuen Serie stellt der KFO-Referent der KZV Nordrhein Dr. Karl Reck beginnend mit RZB 11/2023 die wichtigsten Neuerungen des aktuellen Katalogs der sogenannten MZA-Leistungen (Mehr-, Zusatz- und andere Leistungen) vor.

Haftung für Rezeptfälschungen eines Mitarbeiters – Aktueller Rechtstipp

Der Vertragsarzt bzw. der Vertragszahnarzt muss, weil seine Mitarbeiter mit äußerst sensiblen Daten umgehen, ein besonderes Vertrauen zu seinen Mitarbeitern haben. In diesem Vertrauen sah sich ein Arzt massiv gestört, als er feststellen musste, dass ein von ihm sofort fristlos entlassener Mitarbeiter Rezepte missbraucht hatte. Der Arzt stellte zudem Strafanzeige.