Bei geänderter Gefährdungslage muss der Praxisbetreiber Schutzmaßnahmen ggf. anpassen und alles Notwendige veranlassen, um einer möglichen Gefährdung der Patienten und Beschäftigten durch Infektionserreger entgegenzuwirken.
Nachdem wir bereits den theoretischen Prozess der digitalen Zahnarztpraxis dargestellt haben, möchten wir nun die erste Praxis nach diesem Modell vorstellen.
Am 14. November 2019 wurde in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) beschlossen.