Auf Resturlaub hinweisen! - Arbeitsrecht: Beweislast liegt beim Arbeitgeber

Zum Jahreswechsel sollten die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen aufgefordert werden, ihren Urlaub zu nehmen. Nach jüngerer Rechtsprechung wurden die Maßstäbe an Mitwirkungspflichten der Arbeitgebenden bei der Urlaubserfüllung immer strenger. Ausgelöst wurden die Verschärfungen durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die durch das Bundesarbeitsgericht umgesetzt wurden.