Mindestlohn und Arbeitsvertrag – Laufende Rechtsprechung und Gesetzgebung beachten!

Arbeitsverträge – einmal erstellt, werden sie häufig als Formulare immer wieder als Vorlage bei Abschluss neuer Verträge verwendet. Dabei wird häufig übersehen, dass auch Arbeitsverträge durch Gesetzesänderungen und geänderte Rechtsprechung ständig neu angepasst werden müssen. So hat auch, wie sich an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zeigt, das Mindestlohngesetz Auswirkungen auf den Arbeitsvertrag.

Auf Resturlaub hinweisen! - Arbeitsrecht: Beweislast liegt beim Arbeitgeber

Zum Jahreswechsel sollten die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen aufgefordert werden, ihren Urlaub zu nehmen. Nach jüngerer Rechtsprechung wurden die Maßstäbe an Mitwirkungspflichten der Arbeitgebenden bei der Urlaubserfüllung immer strenger. Ausgelöst wurden die Verschärfungen durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die durch das Bundesarbeitsgericht umgesetzt wurden.