Leider kommt es immer wieder vor, dass die Beschäftigung von Assistentinnen/Assistenten und Angestellten Zahnärztinnen/Zahnärzten von der KZV respektive dem Zulassungsausschuss nicht genehmigt wurde und diese ohne Genehmigung zahnärztlich in der Vertragszahnarztpraxis tätig sind.