Nutzung als Arztpraxis störender als Wohnnutzung – WEG kann ein Unterlassungsanspruch zustehen
Die Nutzung einer Wohnung als Arztpraxis ist wegen des damit verbundenen erhöhten Besucheraufkommens störender als eine Wohnnutzung. Der Wohnungseigentümergemeinschaft kann daher ein Unterlassungsanspruch zustehen. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-13 S 131/20) laut Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.