Elektronisches Fahrtenbuch
Das Finanzgericht Düsseldorf hat zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch – insbesondere zu den Erfordernissen der „äußeren geschlossenen Form” und zum Begriff der „zeitnahen” Führung – Stellung genommen (Az. 3 K 1887/22). Darüber informierte kürzlich die Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG: