Existenzgründerin muss Urheberrechtslage für Bilder prüfen / Druckunternehmen hat keine Aufklärungspflicht

Dass die kommerzielle Verwertung fremder Bilder aus dem Internet unzulässig ist, gehört zum Allgemeinwissen. Existenzgründer müssen daher die Urheberrechtslage vor einer Auftragserteilung selbst prüfen. So entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 4 W 13/23) nach einer Information der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.