
Zahnärzte schützen die Daten ihrer Patienten
BZÄK und KZBV informieren über neues Datenschutzrecht. Sicherheit von Patientendaten ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte seit jeher ein hohes Gut. Diese Daten müssen nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab dem 25. Mai besonders geschützt werden.