Berechnung der steuerfreien Gehaltszulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfreie Lohnzuschläge. Deren Höhe ist im Einkommensteuerrecht nach Prozentsätzen festgelegt. Danach sind Zuschläge für Nachtarbeiten bis zu 25 Prozent, für Sonntagsarbeiten bis zu 50 Prozent, für Arbeiten an Feiertagen bis zu 125 Prozent und für Arbeiten an Weihnachten bis zu 150 Prozent steuerfrei. Näheres erfahren sie in § 3b Abs. 1 Nr. 1 bis 4 Einkommensteuergesetz/EStG.