myKZV: Geld sparen! Smartpost nutzen

 

Die Nutzung des myKZV-Serviceportals in Verbindung mit der der sogenannten Smartpost spart Ihnen Verwaltungskosten­beitrag und Papier. 

Mit der Teilnahme am Smartpostverfahren verzichtet die Zahn­arztpraxis auf die postalische Zusendung einer Vielzahl von Unterlagen wie zum Beispiel Informationsdienste (ID) oder Abrechnungsunterlagen. Nur Unterlagen mit einer Rechts­behelfsbelehrung müssen wir Ihnen weiterhin auch auf dem Postweg zukommen lassen.

 

 

Für Smartpostteilnehmer verringert sich der Verwaltungskosten­beitragssatz um 0,20 Prozent für jede Leistungsart. Das bedeu­tet, die Praxis zahlt aktuell einen Verwaltungskostenbeitragssatz in Höhe von 1,4 Prozent – anstatt 1,6 Prozent. 

 

Wie kann ich die Teilnahme erklären?

Im myKZV-Bereich „Einstellungen -> Persönliche Einstellungen“ finden Sie auch die Einstellungen für die Teilnahme am Smart­postverfahren. Einzelpraxen können hier einfach per Häkchen bestätigen und speichern. Für Gemeinschaftspraxen wird ein Formular angeboten, welches von allen Vertragszahnärzten un­terschrieben und an die KZV Nordrhein zurückgesendet werden muss. Danach ist der Status der Teilnahme am Smartpostverfah­ren hinterlegt. 

Ebenfalls in den Einstellungen können Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegen und sich über die Verfügbarkeit wichtiger Nachrich­ten und Dokumente informieren lassen.

 

   „Falls Sie weitere Fragen zu myKZV haben, beraten wir Sie gerne auf der KZV-Service- Hotline 0211/9684-180.“ 

 

Sie sind noch nicht im Portal angemeldet?

Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.kzvnr.de/mykzv/funktionsumfang

Verena Priebe, KZV Nordrhein 

 

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