myKZV: Geld sparen! Smartpost nutzen
Die Nutzung des myKZV-Serviceportals in Verbindung mit der der sogenannten Smartpost spart Ihnen Verwaltungskostenbeitrag und Papier.
Mit der Teilnahme am Smartpostverfahren verzichtet die Zahnarztpraxis auf die postalische Zusendung einer Vielzahl von Unterlagen wie zum Beispiel Informationsdienste (ID) oder Abrechnungsunterlagen. Nur Unterlagen mit einer Rechtsbehelfsbelehrung müssen wir Ihnen weiterhin auch auf dem Postweg zukommen lassen.
Für Smartpostteilnehmer verringert sich der Verwaltungskostenbeitragssatz um 0,20 Prozent für jede Leistungsart. Das bedeutet, die Praxis zahlt aktuell einen Verwaltungskostenbeitragssatz in Höhe von 1,4 Prozent – anstatt 1,6 Prozent.
Wie kann ich die Teilnahme erklären?
Im myKZV-Bereich „Einstellungen -> Persönliche Einstellungen“ finden Sie auch die Einstellungen für die Teilnahme am Smartpostverfahren. Einzelpraxen können hier einfach per Häkchen bestätigen und speichern. Für Gemeinschaftspraxen wird ein Formular angeboten, welches von allen Vertragszahnärzten unterschrieben und an die KZV Nordrhein zurückgesendet werden muss. Danach ist der Status der Teilnahme am Smartpostverfahren hinterlegt.
Ebenfalls in den Einstellungen können Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegen und sich über die Verfügbarkeit wichtiger Nachrichten und Dokumente informieren lassen.
„Falls Sie weitere Fragen zu myKZV haben, beraten wir Sie gerne auf der KZV-Service- Hotline 0211/9684-180.“
Sie sind noch nicht im Portal angemeldet?
Informationen finden Sie auf unserer Homepage: www.kzvnr.de/mykzv/funktionsumfang
Verena Priebe, KZV Nordrhein
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