Hürden bei der Praxisgründung – Teil 5: Übernahme oder Neugründung?

Jeder, der sich mit dem Wunsch einer eigenen Praxis beschäftigt, stellt sich irgendwann einmal die Frage, ob eine Übernahme oder doch lieber eine Neugründung der bessere Weg wäre. Erfahren Sie hier mehr zu den jeweiligen Vor- und Nachteilen der beiden Möglichkeiten.

 

Die Praxisübernahme

Aktuell gibt es einen Überhang an Abgabepraxen, welcher extrem den Markt reguliert bzw. den Marktwert einzelner Praxen enorm senkt, sodass diese relativ preiswert übernommen werden können.

Der Vorteil einer Übernahme liegt klar auf der Hand: Die Praxis ist betriebsbereit und vor allem ist der Patientenstamm vorhanden und garantiert somit bereits ein solides Einkommen. Aber ist das wirklich so?

 

Wichtiges Kriterium: der Zustand der zu übernehmenden Praxis

Fall 1: Oft haben die zu übernehmenden Praxen einen Investitionsstau. Das ist vollkommen nachvollziehbar, da der Abgeber sich bereits auf den Ruhestand vorbereitet und Investitionen in die abzugebende Praxis erst einmal unlogisch erscheinen. Das hat zur Folge, dass die Praxen oft noch mit Karteikarten arbeiten, die Behandlungsstühle veraltet und Ersatzteile nur schwer zu erhalten sind, die Kleinröntgen- oder OPG-Geräte analog sind und die Netzwerkstruktur faktisch nicht vorhanden ist.

Das muss nicht zwangsläufig schlecht sein, denn die Folge dessen ist ein vermutlich günstigerer Verkaufspreis, da es bei der Veräußerung einen Abzug in der B-Note gibt. So können Sie das durch den geringeren Verkaufspreis gesparte Geld in die Modernisierung nach Ihren Wünschen stecken. Oder falls Sie noch nicht genügend Eigenkapital mitbringen oder nur eine geringere Summe über einen Kredit finanzieren möchten, können Sie so erst einmal in die Selbstständigkeit starten, das nötige Geld für die Modernisierung verdienen und diese dann nach und nach umsetzen.

Der andere Fall ist eine topmoderne Praxis mit null Investitionsstau: Die Technik ist up to date, das Erscheinungsbild der Praxis ist zeitgemäß und Sie können sofort den Praxisbetrieb starten. So weit, so gut. Der Nachteil ist hier allerdings: Sie werden einen höheren Kaufpreis entrichten müssen, da der materielle Wert höher eingestuft wird.

Hier müssen Sie dann selbst entscheiden,

  • wie viel Ihnen ein „Komfortpaket“ ohne großen Investitions- und Renovierungsbedarf wert wäre,
  • wie viel Sie sich selbst noch mit Modernisierungsthemen beschäftigen möchten oder
  • wie sehr die zu übernehmende Praxis Ihren Vorstellungen entspricht.

 

Zweites wichtiges Kriterium: der Patientenstamm, den Sie potenziell übernehmen können

Hier gibt es ein paar entscheidende Fragen:

  • Sind die Patienten mit dem Abgeber „alt“ geworden?
  • Sind junge Patienten nachgekommen?
  • Inwieweit sind die Patienten schon „durchsaniert“?
  • Sind die Patienten für Ihr Wunschleistungsspektrum überhaupt relevant?

Zusätzlich wandern erfahrungsgemäß ca. 10–15 % der Patienten ab, sobald der Abgeber aus der Praxis ausscheidet. Diese Patientengruppe war oft nur noch aus Solidarität oder Bequemlichkeit bei dem bisherigen Leistungserbringer. Wenn dieser allerdings ausscheidet und sich der Patient neu orientieren muss, kann er den Radius bei der Suche auch gleich erweitern und entscheidet sich dann ggf. für eine andere Praxis. Daher sollte dieser Punkt bei der Kaufpreisverhandlung auf jeden Fall mitberücksichtigt werden!

 

Die Praxisneugründung

Anders als bei einer Übernahme können Sie bei einer Neugründung auf einer „weißen Leinwand“ beginnen und Ihr eigenes Bild von Ihrer Praxis entstehen lassen. Wenn Sie ganz genaue Visionen und Wünsche für Ihre eigene Praxis haben, ist das sicher in vielen Fällen eine gute Option, um Ihre Vorstellungen wie gewünscht umzusetzen.

Doch ist das auch mit einem scheinbar höheren Planungs- und Finanzierungsbedarf verbunden: Standort analysieren, eigene Immobilie suchen, Umbau planen, Ausstattung und Mobiliar auswählen ... Das kann schnell überfordernd wirken, wenn noch nichts vorhanden ist, an dem man sich orientieren kann.

Besonders hierbei ist ein guter Gründungsbegleiter Gold wert, der Ihnen bei viel mehr als nur der Wahl der passenden Farbe für Ihre weiße Leinwand hilft, sondern Sie mit seiner Expertise und seinem Netzwerk sicher an Ihr Ziel bringt.

 

Vergleichsrechnung: Praxisübernahme versus Neugründung

Wenn Sie eine Übernahmepraxis finden, in der Sie keine oder nur geringe Investitionen tätigen müssen, bevor Sie Ihre Arbeit aufnehmen können, ist die Rechnung eindeutig.

Leider sieht es aber meist so aus, dass Sie keine geeignete Praxis am gewünschten Standort mit der gewünschten Ausstattung finden. Oder es gibt zwar eine Übernahmepraxis, aber dort müssen noch umfassende Renovierungs- und Umbauarbeiten sowie eine Modernisierung der zahnärztlichen Ausstattung durchgeführt werden. In diesem Fall werden Sie zum Praxiskaufpreis on top einen 6-stelligen Betrag für die Renovierung investieren müssen. Als Richtwert kann man hier grob mit 800–1200 Euro/qm, ab 400 qm sogar mit 1400 Euro/qm inkl. Brandschutz nur für die „Sanierung“ kalkulieren, Erneuerung der Gerätschaften noch nicht eingerechnet.* Hierbei muss geklärt werden, welcher Teil der Umbaukosten vom Mieter oder Vermieter getragen wird. Auch in diesem Punkt ist die Zusammenarbeit mit einem professionellen Gründungsbegleiter empfehlenswert, da dieser bei den Verhandlungen moderieren kann.

Wenn dann auch noch das Patientenklientel einer Übernahmepraxis großteils nicht passt, kann eine Neugründung durchaus interessant sein bzw. sich sogar wirklich lohnen. Hier rechnet man grob mit 400–450 Tausend Euro für die Neuanschaffung der Praxisausstattung*, was an dieser Stelle aber auch nur einen Durchschnittswert darstellt, der natürlich von den eigenen Wünschen und Ansprüchen abhängig ist.

Sie sollten hierbei auch einbeziehen, wie viel Ihnen Ihre eigenen Vorstellungen für die Praxis wert sind. Kostet die Neugründung nur geringfügig mehr, aber dafür können Sie alles nach Ihren Wünschen umsetzen, dann ist auch das ggf. ein immaterieller Gegenwert, der bei der Kalkulation berücksichtigt werden sollte.

Hinzu kommen sowohl bei Neugründung als auch bei Übernahme natürlich jeweils noch die Kosten für den Immobilienkauf oder die Miete, die je nach Standort stark variieren können.

 

Unterstützung bei der Praxisgründung/-übernahme

Wir von der ZA unterstützen Sie bei Ihrem Schritt in die Selbstständigkeit und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wenden Sie sich gerne an unseren Experten in Sachen Praxisgründung/-übernahme:

Jan Nowak

DIE ZA

Projektleitung Praxisgründung

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

+49 152 24 33 68 52

 

Verpassen Sie auch nicht unseren Blogbeitrag zum Thema „Ausbauzustand der Praxisimmobilie“ im nächsten Monat!

*Richtwerte beziehen sich auf die durchschnittlichen Kosten in der Zeit vor der weltpolitischen Krise.

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Leute, die darüber sprechen

  • Frank Jähnel, Ärzte-Finanz-Consulting

    das Thema Neugründung vs. Praxisübernahme wird bei zahnärztlichen Existenzgründer*Innen sehr intensiv diskutiert, die wichtigsten Punkte dazu wurden in diesem Blog bereits erörtert. An dieser Stelle möchte ich den Blickwinkel etwas weiten und die Frage aufwerfen, weshalb häufig Praxisübernahmen an zu geringen Praxisflächen scheitern? Existenzgründer*Innen der 80er oder 90er Jahre konnten in vielen Fällen mit maximal drei Behandlungszimmern zufrieden gestellt werden. Neue Prophylaxe- und Hygienemaßstäbe trugen dazu bei, dass der Bedarf an zusätzlichen Flächen weiter zu nahm. Drei Behandlungszimmer waren damals also mehr oder weniger der Standard bei zahnärztlichen Existenzgründungen und Übernahmen.
    Heutzutage gelten andere Maßstäbe und Anforderungsprofile an eine Existenzgründung. Einige Existenzgründer*Innen suchen gezielt nach Praxisflächen, die die Möglichkeit bieten, entweder im Zweischichtsystem, oder Parallel mit Angestellten zu arbeiten. Der Raumbedarf steigt dadurch mindestens auf das Doppelte an, was eine große Herausforderung darstellt, da selten Erweiterungsmöglichkeiten vorhanden sind. Die Fragen, die sich in diesem Zusamenhang stellen, sind von ökonomisch-betriebswirtschaftlicher Bedeutung: investiere ich in eine drei Zimmerpraxis ca. 450.000 € (hier wird es in den meisten Fällen nicht mehr als ca. 130 bis max. 150 Quadratmeter an Praxisfläche geben) oder bieten 200 Quadratmeter Praxisfläche mit einem etwas höheren Investitionsvolumen deutlich mehr Behandlungsflächen was in der Regel auch zu mehr Umsatz und Ertrag führen wird? Derart komplexe Fragestellungen können nur mit fachlicher Unterstützung gelöst werden. Darüber hinaus wirft eine Neugründung existenzielle Fragestellungen auf, z.B.: wann werde ich mit meinem Unternehmen betriebswirtschatflich profitabel sein? Wie viele Patienten müssen pro Tag, bzw. pro Woche behandelt werden, damit davon sämtliche Praxiskosten (Miete, Gehälter, Verbrauchsmaterialien, etc.) bezahlt werden können? Ab wann kann ich mir ein Gehalt auszahlen und wenn ja, in welcher Höhe? Ein entscheidender Punkt bei einer Neugründung stellt auch das Thema Praxsfinanzierung dar. Eine Bank wird von ihnen genau wissen wollen, ab wann sie mit ihrer Zahnarztpraxis Geld verdienen werden? Als Unternehmer*Inn müssen sie jederzeit liquide bleiben um sämtliche Verbindlichkeiten und Kapitaldienste bedienen zu können. Für diese Überbrückungszeit werden Kontokorrent- oder Betriebsmittelkredite benötigt, die u.a. auch dafür genutzt werden, um eigene Lebenshaltungskosten finanzieren zu können. Mein Fazit: um diese komplexen Fragen zufriedenstellend klären zu können, benötigen sie fachlich versiertene und kompetente Berater*Innen die ihr Handwerk verstehen.

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