KIM (Kommunikation im Medizinwesen) schnell installieren!

Jede Zahnarztpraxis sollte so schnell wie möglich einen KIM-Anschluss bei einem Anbieter beantragen und installieren. Die moderne Kommunikation im Medizinwesen wird sehr bald benötigt, um Heil- und Kostenpläne, PAR-Anträge usw. im direkten Austausch mit den Krankenkassen digital zu beantragen und genehmigen zu lassen.

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist der bundeseinheitliche Standard für die elektronische Übermittlung medizinischer Dokumente. Es ersetzt die Arztbriefe durch Post und den Versand von Befunden und Röntgenbildern per Fax. Sensible Gesundheitsdaten der Patienten, die über ein klassisches E-Mail-Programm verschickt werden, sind nicht ausreichend vor dem Zugriff Dritter geschützt. Die Kommunikation im Medizinwesen KIM löst dieses Problem.

Mit den Krankenkassen wurde eine Regelung für eine angemessene Gegenfinanzierung vereinbart. Diese sieht vor, dass die Kassen sich in nicht unerheblichem Maße an den Kosten beteiligen.

Das bundeseinheitliche Adressbuch von KIM enthält nur geprüfte Adressdaten von Zahnärzten, Ärzten und Apothekern. Kontaktinfos sind schnell gefunden, der Austausch mit Kollegen ist so einfach wie noch nie.

Voraussetzungen und Vorgehensweise

Alle Zahnärzte, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, können KIM nutzen. Dafür benötigen sie die aktuelle Version des E-Health-Konnektors, ein Kartenterminal, einen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B). Ein Heilberufsausweis (HBA; eZahnarztausweis) ist erforderlich, um den eArztbrief, Befundberichte oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung qualifiziert, das heißt rechtssicher signieren zu können.

  1. Zunächst muss der KIM-Anschluss bei einem KIM-Anbieter beantragt werden. Nach der Registrierung erhält der Zahnarzt eine eigene E-Mail-Adresse für KIM.
  2. Anschließend muss der IT-Dienstleister vor Ort beauftragt werden, KIM in der Praxis zu installieren und das IT-System zu konfigurieren.
  3. Über die gewohnten Programme (Praxissoftware, E-Mail-Programm) können nun sichere sowie mit dem Heilberufsausweis qualifiziert signierte E-Mails und Dokumente gesendet und empfangen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden der KZBVin der Broschüre der gematik und auf der Webseite der KZV Nordrhein.

 

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