Meilenstein für die zahnärztliche Prävention:
Zahnärztliche Früherkennung im gelben U-Heft

Alle Eltern kennen das Gelbe Heft, welches zur Geburt ausgehändigt wird. In diesem Kinderuntersuchungsheft (kurz U-Heft) werden die Ergebnisse aller ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Dem Gelben U-Heft kommt damit eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der medizinischen Prävention als Informations-, Erinnerungs- und Kommunikationsmedium zu. Es ist ein etablierter und zentraler Baustein der ärztlichen Prävention.

Erstellt: 19.01.2026

Aktualisiert: 06.01.2026

Junge im Zahnarztstuhl, Früherkennungsuntersuchung beim Zahnarzt, Zahnärztliche Früherkennung im gelben U-Heft, Gelbes U-Heft
© Claudia Paulussen – stock.adobe.com

Zentraler Baustein der Prävention

Ab Anfang des Jahres ist das gelbe Kinderuntersuchungsheft um mehrere zahnärztliche Dokumentationsseiten erweitert worden. Damit wird die zahnärztliche Prävention stärker in das interdisziplinäre Vorsorgesystem eingebettet und ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte zahnärztlicher Prävention aufgeschlagen.

Für Praxen bedeutet das vor allem: mehr Übersichtlichkeit, klare Schnittstellen und die Chance, die frühe orale Gesundheit noch besser zu sichern.

Alle Kinder sind das Ziel

Die Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dient folgenden Zielen:

Was ist neu?

Die zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) beinhaltet, dass ab 1. Januar 2026 die Ergebnisse der sechs Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich auf den dafür vorgesehenen Seiten im Gelben Heft zu dokumentieren sind. Zahnärztliche Einträge werden gleichwertig zu den kinderärztlichen in das standardisierte gelbe Untersuchungsheft integriert. Dazu wurden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen einheitlich in Z1 bis Z6 umbenannt und die Zeitintervalle der Untersuchungen eindeutig geregelt. Dabei haben sich Inhalt und Umfang der zahnärztlichen Untersuchungen nicht geändert.

Für jede der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält die Dokumentation Elterninformationen, Eintragungsmöglichkeiten für die jeweiligen Untersuchungsitems sowie Grafiken der Zahndurchbruchszeiten.

Was dokumentieren Zahnarztpraxen?

Je nach Altersstufe müssen das Kariesrisiko und Mundhygienestatus, der Zustand von Zähnen und Gingiva, Fluoridanamnese, Habits und Ernährungsrisiken (Nuckeln, süße Getränke …), die Beratung der Eltern (inklusive Fluoridempfehlungen) und gegebenenfalls ein Überweisungsbedarf (z. B. KFO, Kinderzahnarztpraxis) dokumentiert werden. Alle Eintragungen erfolgen handschriftlich.

Wie läuft das Handling in der Praxis?

Der Leistungsinhalt der BEMA-Pos. FU1 und FU2 bleibt erhalten, doch zur Abrechnung werden ab dem 01.01.2026 – differenziert nach dem Alter des Kindes – folgende BEMA-Pos. verwendet:

(FU1) 
FUZ1Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis vollendeten 9. Lebensmonat
FUZ2Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis vollendeten 20. Lebensmonat
FUZ3Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis vollendeten 33. Lebensmonat
(FU2) 
FUZ4 Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat
FUZ5 Früherkennungsuntersuchung vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat
FUZ6Früherkennungsuntersuchung vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat

Der mit der Dokumentation verbundene Mehraufwand ist vergütungsseitig über eine Höherbewertung der BEMA-Pos. berücksichtigt, so dass jede zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung mit jeweils einem Punkt zusätzlich vergütet wird.

Warum ist das wichtig?

 Vorbild zahnärztliche Kinderpässe

Bei der Erstellung der Dokumentation konnte auf bestehende Kinderzahnpässen, wie beispielsweise den Zahnärztlichen Kinderpass der KZV Nordrhein, zurückgegriffen werden. Die große inhaltliche Bandbreite und unterschiedliche Verbreitung und Handhabung der Kinderpässe haben aber gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Dokumentation notwendig war.

Wichtig: Der Zahnärztliche Kinderpass der KZV Nordrhein kann neben dem neuen Gelben U-Heft ergänzend weiterhin verwendet werden. Hier finden sich über das U-Heft hinaus hilfreiche weiterführende Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern.

Weitere Infos auf der Website der KZBV:

 „Eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Es gibt nur eine Gesundheit, gleich welche ärztliche oder zahnärztliche Profession sich ihrer Pflege annimmt … Damit bietet sich eine große Chance für den zahnärztlichen Berufsstand, diesen Rückenwind zugunsten der Präventionsanstrengungen zu nutzen.“

Hier geht es zur KZBV-Startseite.

Text: Nadja Ebner, KZV Nordrhein

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