Meilenstein für die zahnärztliche Prävention:
Zahnärztliche Früherkennung im gelben U-Heft
Alle Eltern kennen das Gelbe Heft, welches zur Geburt ausgehändigt wird. In diesem Kinderuntersuchungsheft (kurz U-Heft) werden die Ergebnisse aller ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen. Dem Gelben U-Heft kommt damit eine wesentliche Bedeutung im Rahmen der medizinischen Prävention als Informations-, Erinnerungs- und Kommunikationsmedium zu. Es ist ein etablierter und zentraler Baustein der ärztlichen Prävention.
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Zentraler Baustein der Prävention
Ab Anfang des Jahres ist das gelbe Kinderuntersuchungsheft um mehrere zahnärztliche Dokumentationsseiten erweitert worden. Damit wird die zahnärztliche Prävention stärker in das interdisziplinäre Vorsorgesystem eingebettet und ein neues Kapitel der Erfolgsgeschichte zahnärztlicher Prävention aufgeschlagen.
Für Praxen bedeutet das vor allem: mehr Übersichtlichkeit, klare Schnittstellen und die Chance, die frühe orale Gesundheit noch besser zu sichern.
Alle Kinder sind das Ziel
Die Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen dient folgenden Zielen:
- Die Erhöhung der „Sichtbarkeit“ der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte, um möglichst alle Kinder vom sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr zu erreichen.
- Gebündelte Darstellung der Termine für die ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen.
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten.
- Eine verbindliche Dokumentation überführt die bestehenden unterschiedlichen Kinderpässe auf Landesebene in eine einheitliche Lösung.
- Eine Steigerung der Inanspruchnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen.
- Zugleich Weichenstellung für eine zukünftige Überführung der gesamten Dokumentation in ein digitales Format (MIO „U-Heft“).
Was ist neu?
Die zahnärztliche Früherkennungs-Richtlinie (FU-RL) beinhaltet, dass ab 1. Januar 2026 die Ergebnisse der sechs Zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich auf den dafür vorgesehenen Seiten im Gelben Heft zu dokumentieren sind. Zahnärztliche Einträge werden gleichwertig zu den kinderärztlichen in das standardisierte gelbe Untersuchungsheft integriert. Dazu wurden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen einheitlich in Z1 bis Z6 umbenannt und die Zeitintervalle der Untersuchungen eindeutig geregelt. Dabei haben sich Inhalt und Umfang der zahnärztlichen Untersuchungen nicht geändert.
Für jede der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen enthält die Dokumentation Elterninformationen, Eintragungsmöglichkeiten für die jeweiligen Untersuchungsitems sowie Grafiken der Zahndurchbruchszeiten.
Was dokumentieren Zahnarztpraxen?
Je nach Altersstufe müssen das Kariesrisiko und Mundhygienestatus, der Zustand von Zähnen und Gingiva, Fluoridanamnese, Habits und Ernährungsrisiken (Nuckeln, süße Getränke …), die Beratung der Eltern (inklusive Fluoridempfehlungen) und gegebenenfalls ein Überweisungsbedarf (z. B. KFO, Kinderzahnarztpraxis) dokumentiert werden. Alle Eintragungen erfolgen handschriftlich.
Wie läuft das Handling in der Praxis?
- Frage am Empfang vor jeder Untersuchung oder IP-Leistung: „U-Heft dabei?“, denn viele Eltern wissen noch nicht, dass jetzt auch zahnärztliche Untersuchungen erfasst werden.
- Ab dem 1. Januar 2026 ausgegebene Gelbe U-Hefte beinhalten die neue zahnärztliche Dokumentation bereits.
- Für die sich in der Versorgung befindlichen U-Hefte wird den Zahnarztpraxen die Dokumentation als Einleger zur Verfügung gestellt.
- Stempel oder Aufkleber der Praxis einfügen.
- Befund, Beratung, ggf. Maßnahmen immer vollständig dokumentieren, um Doppeluntersuchungen und Missverständnisse zu vermeiden.
NEU bei der Abrechnung:
Der Leistungsinhalt der BEMA-Pos. FU1 und FU2 bleibt erhalten, doch zur Abrechnung werden ab dem 01.01.2026 – differenziert nach dem Alter des Kindes – folgende BEMA-Pos. verwendet:
| (FU1) | |
|---|---|
| FUZ1 | Früherkennungsuntersuchung vom 6. bis vollendeten 9. Lebensmonat |
| FUZ2 | Früherkennungsuntersuchung vom 10. bis vollendeten 20. Lebensmonat |
| FUZ3 | Früherkennungsuntersuchung vom 21. bis vollendeten 33. Lebensmonat |
| (FU2) | |
| FUZ4 | Früherkennungsuntersuchung vom 34. bis zum vollendeten 48. Lebensmonat |
| FUZ5 | Früherkennungsuntersuchung vom 49. bis zum vollendeten 60. Lebensmonat |
| FUZ6 | Früherkennungsuntersuchung vom 61. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat |
Der mit der Dokumentation verbundene Mehraufwand ist vergütungsseitig über eine Höherbewertung der BEMA-Pos. berücksichtigt, so dass jede zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung mit jeweils einem Punkt zusätzlich vergütet wird.
Warum ist das wichtig?
- Frühkindliche Karies zählt zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kleinkindalter.
- Frühe Dokumentation im U-Heft stärkt die Mundgesundheit als Teil der allgemeinen Kindergesundheit.
- Einheitliche Einträge fördern den Austausch zwischen Pädiatrie und Zahnmedizin.
- Interdisziplinär denken: Bei auffälligen Befunden oder erhöhtem Risiko ist die Rücksprache mit Kinderärztinnen sinnvoll – das Heft dient als gemeinsame Kommunikationsbasis.
Vorbild zahnärztliche Kinderpässe
Bei der Erstellung der Dokumentation konnte auf bestehende Kinderzahnpässen, wie beispielsweise den Zahnärztlichen Kinderpass der KZV Nordrhein, zurückgegriffen werden. Die große inhaltliche Bandbreite und unterschiedliche Verbreitung und Handhabung der Kinderpässe haben aber gezeigt, dass eine Vereinheitlichung der Dokumentation notwendig war.
Wichtig: Der Zahnärztliche Kinderpass der KZV Nordrhein kann neben dem neuen Gelben U-Heft ergänzend weiterhin verwendet werden. Hier finden sich über das U-Heft hinaus hilfreiche weiterführende Informationen und Begriffserklärungen für die Eltern.
Weitere Infos auf der Website der KZBV:
Zahnärztliche Früherkennung ab 2026 im „Gelben Heft“
„Eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen. Es gibt nur eine Gesundheit, gleich welche ärztliche oder zahnärztliche Profession sich ihrer Pflege annimmt … Damit bietet sich eine große Chance für den zahnärztlichen Berufsstand, diesen Rückenwind zugunsten der Präventionsanstrengungen zu nutzen.“
Hier geht es zur KZBV-Startseite.
Text: Nadja Ebner, KZV Nordrhein