Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

Die Finanzverwaltung hat für Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres bzw. im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Diese Regelung gilt abweichend von der amtlichen AfA-Tabelle, in der für Computerhardware und Software unverändert eine Nutzungsdauer von drei Jahren festgeschrieben ist. Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht in diesen Anwendungsbereich. Jetzt mehr erfahren in Steuernews-TV.

Erstellt: 22.07.2024

Aktualisiert: 25.06.2025

Aufsicht auf ein Notebook auf dessen Bildschirm das Wort Website steht. Man sieht Hände, die am Notebook arbeiten und viele Papiere mit Statistiken drum herum. Kaffeetasse, Tablet, Smartphone, Brille
© onephoto – stock.adobe.com

Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

Die Finanzverwaltung hat für Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres bzw. im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Diese Regelung gilt abweichend von der amtlichen AfA-Tabelle, in der für Computerhardware und Software unverändert eine Nutzungsdauer von drei Jahren festgeschrieben ist.

Aufwendungen für eine Homepage fallen nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht in diesen Anwendungsbereich:

Quelle: Wilde & Partner mbB, Steuernews-TV Dezember 2023

Ähnliche Artikel:

Ein gebückter Mann trägt drei große Ordner auf dem Rücken, auf denen Steuern steht

Freier Verband Deutscher Zahnärzte - Landesverband Nordrhein

Im Vordergrund erklärt eine Zahnärztin einer Angestellten etwas anhand eines iPads. Im Hintergrund links sitzen zwei Männer an einem Tisch und eine Frau steht daneben. Im Hintergrund rechts sieht man eine Zahnarzteinheit.

Deutscher Zahnärzte Verband e.V.

Ein Notebook von hinten. Man sieht einen Teil der Tastatur, auf der weibliche Hände liegen. Zusätzlich sind virtuelle Briefumschläge um ein Achtung-Zeichen angeordnet.

Freier Verband Deutscher Zahnärzte - Landesverband Nordrhein