Wählen zu dürfen ist ein Privileg

Ende November erhalten alle nordrheinischen Kolleginnen und Kollegen, die eine vertragszahnärztliche Zulassung haben oder als Angestellte (nicht Vorbereitungsassistenten und mindestens 10 Stunden pro Woche) in einer vertragszahnärztlichen Praxis arbeiten, ihre Wahlunterlagen.

Erstellt: 12.10.2022

Aktualisiert: 26.06.2025

Stimmzettel wird in Wahlurne geworfen
© Christian Schwier – stock.adobe.com

Gewählt werden die Vertreter der KZV-Vertreterversammlung, die das Parlament der nordrheinischen Kollegenschaft darstellt, also unser Aller Interessenvertretung im Bereich der vertragszahnärztlichen Belange.

Heute soll herausgestellt werden, weshalb Jede und Jeder Gebrauch von seinem Wahlrecht machen sollte:

Meine Meinung fällt ins Gewicht

Indem ich der Liste mit den Personen meines Vertrauens meine Stimme gebe, kann ich sicher sein, dass in der Vertreterversammlung auf einer breiten Grundlage diskutiert wird und überlegte Entscheidungen getroffen werden.


Je höher die Wahlbeteiligung, desto stärker das Mandat

Unsere Standesvertreter haben im Diskurs mit Krankenkassen und Politik eine gewichtigere Stimme, wenn Sie einen erkennbaren Großteil der Kollegenschaft repräsentieren.

Es gibt ein Signal an die Politik, dass standespolitische Selbstverwaltung funktioniert

und gelebt wird. So können Versuche der politischen Regulation vermieden werden.


Weil sonst Andere entscheiden, wenn ich nicht wähle!

Nutzen Sie Ihr Privileg, die Mitglieder der Vertreterversammlung, die Verwaltungsstellenleitungen sowie die Kreisvereinigungsobleute wählen zu dürfen! Und wenn Sie der Meinung sein sollten, dass das nicht ausreicht, dann machen Sie doch einfach mit! Wir freuen uns auf Sie!

Ihr FVDZ Nordrhein

Dr. Oktay Sunkur – ZA Stefan Piepiorka – ZÄ Annabelle Dalhoff-Jene

Ihre Kollegen vom Landesvorstand Nordrhein des FVDZ

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