Sicherstellung (2): Abgucken möglich?

Schulterblick bei Strukturfonds und Co. | Im letzten Beitrag haben wir Sie auf die teilweise besorgniserregenden Entwicklungen hinsichtlich der Zahnarztzahlen in der Bundesrepublik sowie auch speziell in Nordrhein aufmerksam gemacht. Derzeit hat Nordrhein glücklicherweise kein akutes Versorgungsproblem, blickt aber schon vorausschauend in die Zukunft. Anderen KZVen in Deutschland geht es da anders – hier herrscht bereits stellenweise ein Mangel im Bereich Nachwuchs. Was andere Bundesländer dagegen tun.

Erstellt: 17.11.2025

Aktualisiert: 14.10.2025

Diagramm: Entwicklung und Prognose der Zahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte, Zahnarzt-Zahlen
© Quelle KZBV | Agenda Mundgesundheit

„Die zahnärztliche Versorgung in Deutschland befindet sich derzeit auf einem flächendeckend guten Niveau: Kein Planungsbereich ist unterversorgt, lediglich in 3,3 Prozent der Planungsbereiche kann eine drohende Unterversorgung festgestellt werden“, stellt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in ihrer Agenda Mundgesundheit fest.

Dennoch haben die KZVen die Entwicklungen im gesellschaftlichen und zahnmedizinischen Bereich im Blick. Dabei droht in naher Zukunft vor allem der Wegfall der Zahnarztpraxen durch den Renteneintritt der Babyboomer-Generation. Und auch wenn es noch keine akuten Versorgungsprobleme gibt, haben einige KZVen Nachwuchsmangel. Um dem entgegenzusteuern, sind verschiedene Instrumente implementiert worden, um auch in Zukunft eine wohnortnahe ambulante zahnmedizinische Versorgung sicherzustellen.

Der Blick geht gen Westen

Wir haben uns umgeschaut und die bereits im Einsatz befindlichen Instrumente zusammengefasst. Beginnen wir in unserer unmittelbaren Nähe, im Westen Deutschlands: Hier sieht es in den meisten KZVen bezüglich fehlender Zahnarztpraxen oder Praxisnachfolgenden noch sehr gut aus. Die Prognose der KZBV für die Jahre bis 2030 nennt ein Plus von 2,7 Prozent der reinen „Köpfe“ – dabei ist noch nicht bewertet, in welchem Stundenumfang die Zahnärztinnen und Zahnärzte arbeiten oder in welcher Form. Nichtsdestoweniger haben das Saarland, Hessen und Rheinland-Pfalz bereits Maßnahmen ergriffen, um einem zukünftig auftretenden Praxisrückgang entgegenzuwirken.

Förderung durch Strukturfonds im Saarland und in Hessen

Im Saarland, dem westlichsten und nach den Stadtstaaten kleinsten Bundesland, hat die Vertreterversammlung (VV) 2022 beschlossen, einen Strukturfonds einzurichten. Grundlage dafür ist der Paragraf 105 Absatz 1a im Sozialgesetzbuch Fünf. Paragraf 105 regelt die Förderung der vertragsärztlichen Versorgung.  Start der Fördermaßnahmen war im Saarland der 1. Januar 2023.

Die KZV Saarland hat eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Neben einer Praxisgründungs- und -übernahme-Förderung von bis zu 50.000 Euro gibt es aus dem Strukturfonds im Saarland auch Mittel für Famulaturen und ZFA-Fortbildungen. Laut der KZV Saarland sind bei den ZFA-Fortbildungen „beispielsweise die Fortbildung zur Dentalhygienikerin oder die Fortbildung zur zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz“ förderfähig. Im März 2025 vermeldete die KZV die 30. geförderte Fortbildung. In den Berichtsjahren 2023 und 2024 beläuft sich das Fördervolumen auf jeweils etwa 260.000 Euro.

Hessen ging einen ähnlichen Weg und beschloss ebenfalls 2022 die Einführung eines Strukturfonds. Auf der Website der KZV Hessen heißt es: „Mit Hilfe von Zuschüssen aus dem Strukturfonds sollen gezielt Neuniederlassungen bzw. Praxisübernahmen sowie Anstellungen von Zahnärztinnen und Zahnärzten in ‚besonders förderfähigen‘ bzw. ‚förderfähigen‘ Gemeinden und Stadtteilen unterstützt werden.“ Je nach geförderter Region wird etwa die Niederlassung mit bis zu 90.000 Euro gefördert. Für eine Festanstellung kann es bis zu 1.000 Euro Förderung pro Monat für maximal fünf Jahre geben.

In den Strukturfonds-Berichten ist erkennbar, dass 2023 vierzehn Niederlassungen und Anstellungen gefördert wurden; die Fördersumme betrug 440.000 Euro. 2024 wuchsen die Zahlen auf 38 Niederlassungen und Anstellungen an und die Fördersumme betrug knapp 840.000 Euro. Unabhängig von Strukturfonds gibt es das Hospitationsprojekt „PraxisVisite“ sowwie die beiden Veranstaltungsformate „PraxisXperts“ und „ComeTogether“ für Nachwuchszahnärztinnen und -zahnärzte.

Förderung von Famulaturen in Rheinland-Pfalz

Die KZV Rheinland-Pfalz fördert Famulaturen mit bis zu 1.200 Euro pro Monat. Um das Geld zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Unter anderem muss die geförderte Famulatur in einer Praxis im ländlichen Raum absolviert werden und es müssen Einwohnerzahl und Versorgungsgrad betrachtet werden.

Der Blick geht gen Nordosten

Die zuvor erwähnte KZBV-Prognose sagt im Westen zwar ein Plus von 2,7 Prozent voraus, im Osten sieht es allerdings leider etwas anders aus. In der Agenda Mundgesundheit gibt die KZBV für die östlichen Bundesländer an, dass es bis 2030 ein Minus der reinen „Kopf“-Zahlen von 10,3 Prozent gegenüber 2024 geben könnte. Das spüren einige KZV-Bereiche bereits heute und steuern aktiv gegen: Im Osten haben die KZVen der Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vielfältige Fördermöglichkeiten eingerichtet.

Einrichtung von Strukturfonds in Mecklenburg-Vorpommern und Land Brandenburg

Das nordöstlichste Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ist eines der bevölkerungsärmsten Bundesländer Deutschlands. Mit rund 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürgern leben im gesamten Bundesland weniger Menschen als in Hamburg (1,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner). Somit sind die demografischen Entwicklungen in diesem Bundesland besonders deutlich zu spüren. Daher hat die KZV ebenfalls einen Strukturfonds eingerichtet, der seit 2023 Praxen vielfältig fördert.

Vertragszahnärzte können laut Förderrichtlinie „bei Neugründung oder Übernahme einer Praxis einmalig mit einem Betrag in Höhe von bis zu 100.000 Euro“ in besonders förderwürdigen Gebieten finanziert werden. Außerdem gibt es finanzielle Unterstützung ebenfalls für die Gründung oder Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), einer Zweigpraxis sowie für die Anstellung und Ausbildung von Zahnärztinnen und Zahnärzten. 2023 gab es zehn Förderungen mit einer Fördersumme von rund 270.000 Euro, 2024 waren es schon 27 mit einer Summe von fast 320.000 Euro.

Mit einer Million Menschen mehr hat Brandenburg eine etwas höhere Einwohnerzahl als sein nördlicher Nachbar. Dennoch sind auch hier die demografischen Entwicklungen stärker spürbar als im Westen. Die KZV Brandenburg hat daher ebenfalls Förderungen für Praxisgründungen ins Leben gerufen. Seit 2023 können durch einen Strukturfonds Investitionskosten für Praxisneugründungen und -übernahmen in Höhe von bis zu 100.000 Euro beantragt werden.

In ihrer Förderrichtlinie werden weitere Maßnahmen benannt, die jedoch aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel derzeit nicht zur Anwendung kommen. 2023 gab es acht Förderungen in Höhe von zusammen rund 440.000 Euro, 2024 gab es zwölf Förderungen in Höhe von 665.000 Euro.

Der Blick geht gen Osten

Stipendienprogramm und Landzahnarztquote in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es seit 2021 ein Stipendienprogramm. „Es unterstützt junge Menschen aus dem Land, die in Pécs studieren – unter der Voraussetzung, dass sie nach dem Studium nach Sachsen-Anhalt zurückkehren und hier arbeiten“, erläuterte die KZV Sachsen-Anhalt in einer Pressemeldung vom März 2025. Pécs liegt in Ungarn. Die Studiengebühren von fast 80.000 Euro übernimmt die KZV im Zuge des Stipendienprogramms. Seit Mitte 2025 können durch ein neues Gesetz der Landesregierung statt bisher zwölf Plätzen nun 22 gefördert werden.

Des Weiteren gibt es auf Grundlage des Landzahnarztgesetzes Sachsen-Anhalt beginnend mit dem Wintersemester 2025/2026 eine Landzahnarztquote für die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Auf einer eigens dafür eingerichteten Website informiert die KZV über die Bedingungen.

Strukturfonds in Sachsen

Auch im Nachbarbundesland Sachsen gibt es den Strukturfonds seit 2023. In ihrer Richtlinie nennt die KZV die Möglichkeiten der Förderung von Praxisgründungen und -übernahmen, Gründungen von Zweigpraxen, Zuschüsse für Assistenten, Hospitationen und Famulaturen in unterversorgten Regionen bzw. Regionen mit drohender Unterversorgung. Für 2024 weist der Strukturfonds-Bericht die Förderung von zehn Maßnahmen und weiteren Kosten für etwa Veranstaltungen aus.

Neu seit 2025: Finanzielle Unterstützung nach der Geburt eines Kindes

Neu seit 2025 ist die finanzielle Unterstützung von niedergelassenen Zahnärztinnen nach der Geburt eines Kindes durch die KZV Sachsen. Dabei soll es eine einmalige Zahlung von 30.000 Euro geben. Die Begründung: „Selbstständige Frauen haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Ein Mutterschaftsgeld, wie es Angestellte erhalten, gibt es nicht. Die Praxisinhaberinnen müssen den entstehenden Ausfall und die damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen selbst kompensieren.“ Das Förderprogramm soll die Versorgung sichern. Es läuft zunächst für drei Jahre und gilt für niedergelassene Zahnärztinnen, die seit höchstens fünf Jahren eine eigene Praxis in Sachsen führen.

Strukturfonds in Thüringen

Der Strukturfonds-Bericht der KZV Thüringen geht zurück bis ins Jahr 2021. In diesem Jahr wurden zunächst 80 Hospitationen mit bis zu 200 Euro gefördert. Seit 2022 wurden Vorbereitungs- und Weiterbildungsassistenten während ihrer Ausbildungszeit mit bis zu 250 Euro monatlich für maximal 36 Monate bezuschusst. Insgesamt wurden 190 Maßnahmen im Jahr 2022 gefördert.

2023 kam die Förderung von Niederlassungen und Anstellungen hinzu. Für Niederlassungen sind bis zu 30.000 Euro Fördersumme möglich. 122 Anträge haben eine Förderung zugesichert bekommen; 2024 waren es 123. Die Fördersumme ist von anfänglich 1.500 Euro im Jahr 2021 für die Hospitationen angewachsen auf über 210.000 Euro.

Beratend zur Seite stehend

Derzeit nutzen nicht alle KZVen die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Einrichtung eines Strukturfonds, aber alle KZVen greifen auf ein Potpourri der folgenden Maßnahmen zu: Niederlassungsförderung wie Infos zur Niederlassung, Veranstaltungen, Beratungen, Infos zu Fördermaßnahmen von Kommunen oder Ländern und viele weitere Aspekte.

Als Fazit lässt sich sagen: Die vorgestellten Bundesländer machen nicht nur von im Gesetz verankerten und möglichen Strukturfonds Gebrauch, sondern haben auch darüber hinaus viele Ideen für sinnvolle Praxisförderungen. Die KZV Nordrhein behält diese Ideen und Entwicklungen im Auge – ebenso wie die Entwicklungen vor Ort in der zahnmedizinischen Versorgung.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung hat zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung einen Strukturfonds zu bilden, für den sie mindestens 0,1 Prozent und höchstens 0,2 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen zur Verfügung stellt. Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben zusätzlich einen Beitrag in gleicher Höhe in den STrukturfonds zu entrichten. […]

Auch die Kassenzahnärztliche Vereinigung kann zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung einen Strukturfonds bilden, für den sie bis zu 0,2 Prozent der nach § 85 vereinbarten Gesamtvergütung zur Verfügung stellt.

Marscha Edmonds, KZV Nordrhein

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