Sicherstellung (3): Versorgung vor Ort ist das Ziel

Es geht nur gemeinsam: Dass die Zahnärzteschaft – auch in Nordrhein – vor einigen Entwicklungen steht, die in manchen Punkten für Kopfschmerzen sorgen, haben wir in den vergangenen beiden Folgen verdeutlicht. Auch mögliche Lösungsansätze etwa aus anderen KZV-Bereichen haben wir Ihnen vorgestellt. Um jedoch die Versorgung in allen Zulassungsbezirken zu gewährleisten, müssen neben den Anstrengungen der KZVen auch Hilfe und Bemühungen seitens der Politik erfolgen. Daher hat die KZV Nordrhein mehrere Forderungen formuliert.

Erstellt: 08.12.2025

Aktualisiert: 23.10.2025

Fünf Hände halten fünf Puzzleteile aneinander, die wie folgt beschriftet sind: Bürokratieabbau, Präventive Leistungen, Versorgung vulnerabler Gruppen, Faire Wettbewerbsbedingungen, Wohnortnahe Versorgung. Dies sind die fünf Forderungen der KZV Nordrhein an die Politik um auch weiterhin die Versorgung vor Ort gewährleisten zu können
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Forderungen der KZV Nordrhein an die Politik, um auch weiterhin die Versorgung vor Ort gewährleisten zu können:

  • Erhalt der wohnortnahen Versorgung
  • Bürokratieabbau
  • Ende der Budgetierung präventiver Leistungen
  • Bessere Versorgung vulnerabler Gruppen
  • Faire Wettbewerbsbedingungen

Kein Patient und keine Patientin möchte freiwillig auf die erreichbare Zahnarztpraxis vor Ort verzichten. Dies im angemessenen Rahmen zu ermöglichen, gehört auch zum Sicherstellungsauftrag der KZVen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. In Nordrhein ist die Sicherstellung derzeit in jeder Stadt und jeder Gemeinde gewährleistet. Dennoch sind die vorhandenen und sich am Horizont bereits abzeichnenden Herausforderungen stets im Blick.

Politik muss mitmachen

Trotz nominal steigender Anzahl von Berufsangehörigen schließen immer mehr Praxen altersbedingt, ohne eine Nachfolge gefunden zu haben. Dadurch werden die Wege zur nächsten Zahnarztpraxis in einigen Regionen länger. Auf diesen demografischen Wandel kann man leider nur wenig Einfluss nehmen. Die Bereitschaft, in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten zu praktizieren, kann aber vielleicht durch entsprechende Anreize erhöht werden.

Die KZV Nordrhein erleichtert die Niederlassung durch Fortbildungen und Fördermaßnahmen. Das Ziel lässt sich jedoch nur erreichen, wenn alle Verantwortlichen in ihren jeweiligen Bereichen für niederlassungsfreundliche Bedingungen sorgen.

  • die Einführung einer Landzahnarztquote bei der Zulassung zum Studium Zahnmedizin ähnlich dem Landarztgesetz NRW,
  • die moderate Erhöhung der Zahl der Studienplätze und
  • die Schaffung hinreichend attraktiver Bedingungen für eine Niederlassung durch die Kommunen. Dazu können unter anderem Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Praxisimmobilien sowie eine gute Verkehrs-, Bildungs- und Telekommunikations-Infrastruktur gehören.

Die KZV Nordrhein kann – ebenso wie jede andere KZV in Deutschland – keine Kindergärten, Schulen, Kinos , Theater und Supermärkte bauen. Die Attraktivität der ländlichen oder strukturschwächeren Gebiete zu steigern, liegt allein in den Händen der Gebietskörperschaften, der Politik im Land und vor Ort.

Praxisarbeit erleichtern statt erschweren

Neben dem Weg in die Niederlassung ist auch die Arbeit in der Praxis wichtig: Zahnärztinnen und Zahnärzte wollen am Menschen arbeiten, nicht am Schreibtisch. Das Ausmaß an Verwaltungsaufwand ist unangemessen hoch, ohne dass Patienten durch diese Bürokratie gesünder würden und mittlerweile der Hinderungsgrund Nummer eins für eine Niederlassung. Die Politik erhöht die Bürokratielast mit jedem Gesetz, das sie verabschiedet. Komplizierte Regelungen machen Fehler immer wahrscheinlicher und verursachen weitere Bürokratie bei Kontrollen und Sanktionen.

Der bürokratische Aufwand für eine Nachsteuerung oder Ahndung von Bagatellfehlern übersteigt die durch den Fehler verursachten Kosten bei weitem. Deshalb sind wir der Meinung, dass eine neue Fehlerkultur etabliert werden muss: Das Ende der Misstrauenskultur, kein blindes Vertrauen, aber schlanke und nachhaltige Verfahren nach dem Prinzip „Beratung vor Regress“.

  • konsequenten Bürokratieabbau durch die Anwendung der „one in – two out“-Regel: Für jede neue bürokratische Dokumentations- oder Berichtspflicht müssen zwei andere abgeschafft werden,
  • die Abschaffung von Doppeldokumentationen und -prüfungen derselben Sachverhalte,
  • den Verzicht auf Vorschriften, die über das Ziel hinausschießen,
  • die Einführung einer Bagatellgrenze bei Abrechnungsirrtümern und
  • die Abschaffung von Sanktionen bei nicht funktionierenden Komponenten der Telematikinfrastruktur.

Nicht nur die bürokratischen Arbeitsbedingungen sind für viele Praxen zunehmend belastender: Auch die medizinische Behandlung soll nicht beeinträchtigt werden. Praxen müssen Patientinnen und Patienten nach medizinischen Standards versorgen dürfen. Neben der Erfolgsgeschichte der Kariesprävention wird nun einer möglichen ähnlichen Erfolgsgeschichte Stöcke zwischen die Speichen gesteckt: Will man die Volkskrankheit Parodontitis ebenso erfolgreich bekämpfen wie einst die Karies, darf man die Innovation in der Parodontitisbehandlung nicht durch Entzug finanzieller Mittel ausbremsen.

Des Weiteren soll für niemanden in Deutschland die Mundgesundheit zu kurz kommen. Dennoch ist diese bei pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Handicap oft schlechter als die der Durchschnittsbevölkerung. Eine regelmäßige zahnärztliche Untersuchung erhöht die Chance auf rechtzeitige Behandlung und verhindert vermeidbaren Zahnverlust. Ein geeignetes Instrument, um diese Versorgungsverbesserung flächendeckend umzusetzen, sind Kooperationsverträge nach § 119b SGB V zwischen Zahnärztinnen/Zahnärzten und Pflegeheimen.

  • Unterstützung bei der Gewinnung weiterer Pflegeeinrichtungen, die Kooperationsverträge mit Zahnarztpraxen abschließen und
  • die Ermöglichung von Kooperationsverträgen auch mit Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Neben den Arbeitsbedingungen vor und nach der Praxisgründung sollten auch die Wettbewerbsbedingungen für alle Praxen gleich sein. Für Patientinnen und Patienten ist nicht unmittelbar zu erkennen, ob eine Praxis dem dort tätigen Zahnarzt oder der Zahnärztin, einem regionalen Krankenhaus oder einem international agierenden Hedgefonds gehört. Investorenbetriebene MVZ verursachen je Patient oder Patientin nachweislich höhere Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie tragen nicht zur Versorgung strukturschwacher Regionen bei, sondern sind vornehmlich in Großstädten und Ballungsräumen zu finden.

  • die Aufnahme eines räumlichen und fachlichen Bezugs als Bedingung für die Gründung zahnärztlicher MVZ in der Zulassungsverordnung sowie
  • mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten durch Pflichtinformationen über die Eigentümerverhältnisse von Zahnarztpraxen auf dem Praxisschild und auf der Homepage.

Auch die KZBV und andere KZVen haben bereits  ähnliche Forderungen an die Politik. Um in Nordrhein die Forderungen anzusprechen und umzusetzen spricht die KZV nach und nach mit den verschiedenen Politikerinnen und Politikern vor Ort sowie mit den für Gesundheitspolitik zuständigen Vertreterinnen und Vertretern auf Landesebene.

Auch mit den Universitäten in Nordrhein ist die KZV im stetigen Austausch. Denn nur gemeinsam lässt sich die Versorgung vor Ort sicherstellen: Mit motivierten Studentinnen und Studenten, einer guten Infrastruktur vor Ort, entlastenden statt belastenden Arbeitsbedingungen in den Praxen sowie fairen Wettbewerbsbedingungen und einer guten und finanziell abgesicherten medizinischen Versorgung aller Menschen. Hier müssen Selbstverwaltung und Politik in Land und Kommune im Dialog bleiben und für ein gemeinsames Ziel Hand in Hand arbeiten.

Marscha Edmonds, KZV Nordrhein

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