Schluss mit Hindernissen – Barrierefreiheit auf der Praxiswebsite

Barrierefreiheit – ein Begriff, der oft mit Rampen oder behindertengerechten Toiletten in Verbindung gebracht wird. Doch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFGS), das am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft getreten ist, geht über bauliche Maßnahmen hinaus. Es betrifft auch die Barrierefreiheit auf der Praxiswebsite.

Erstellt: 07.07.2025

Aktualisiert: 01.07.2025

Rollstuhlsymbol auf blauem Hintergrund mit codezahlen stellt Barrierefreiheit dar
© blackboard – stock.adobe.com

Das BFSG ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) über Anforderungen zu Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen. Ziel ist es, Barrieren für Menschen mit Behinderungen zu reduzieren, und zwar in der digitalen und analogen Welt – also auch durch Barrierefreiheit auf der Praxiswebsite. Es geht um Zugänglichkeit für alle – egal ob jemand hör-, seh- oder mobilitätseingeschränkt ist.

Das klingt erst einmal kompliziert. Und sicher haben Zahnärztinnen und Zahnärzte nun ein kurzes Déjà-vu-Erlebnis und erinnern sich daran, wie das bürokratische Monster der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) kam, ihren Praxisalltag zu erobern. Heute wissen Sie: Mit der richtigen Organisation ist das umsetzbar. Und genauso ist es mit dem BFSG.

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, Ihre Praxiswebsite – über die normalerweise ja keine Terminbuchungen oder Käufe getätigt werden – barrierefrei zu gestalten, gibt es gute Gründe, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Machen Sie den BFSG-Check!

Barrierefreiheit: Ein Plus für alle

Barrierefreiheit macht Ihre Praxishomepage für alle zugänglich – auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, Hörproblemen oder motorischen Einschränkungen. Das zeigt nicht nur Wertschätzung, sondern kann auch die Reichweite und Nutzung Ihrer Praxishomepage verbessern. Eine benutzerfreundliche Praxishomepage hilft letztlich allen. Maßnahmen wie klare Strukturen, gut lesbare Texte und Schriftgrößen oder alternative Texte für Bilder kommen auch Menschen ohne Behinderungen zugute.

Folgende Punkte sind für eine barrierefreie bzw. barrierearme Praxishomepage besonders zu beachten:

Patientinnen und Patienten sollten sich ohne Probleme auf Ihrer Praxishomepage zurechtfinden, Schaltflächen und Buttons einfach bedienen und Informationen schnell und intuitiv finden können.

Bestimmte Farbkombinationen (beispielsweise rot-grün) und schwache Kontraste machen die Lesbarkeit von Texten und Grafiken unnötig schwer. Klare Strukturen und hohe Kontraste unterstützen dagegen die Nutzung Ihrer Praxishomepage – und das sogar auf dem Handy oder bei Sonnenlicht.

Kontraste prüfen mit dem Contrast Checker!

Klare, kurze und verständliche Sätze mit einfachem Aufbau sind für alle Nutzerinnen und Nutzer Ihrer Praxishomepage angenehm. Denn schließlich möchten sich alle schnell und unkompliziert informieren.

Mit einer Vorlesefunktion machen Sie Texte und Bilder Ihrer Praxishomepage auch blinden und sehbeeinträchtigten Menschen zugänglich.

Screenreader-Kompatibilität prüfen mit WAVE!

Alternative Texte für Bilder, eine leicht bedienbare Website für Tastaturnavigation und andere barrierefreie Tools sind gute Ergänzungen.

Als Chance sehen

Das BFSG ist eine gesetzliche Vorgabe, die Sie für Ihre Praxishomepage momentan nicht umsetzen müssen, wenn darauf keine Terminvereinbarung oder Ähnliches getätigt werden können. Die Maßnahmen, die das BFGS fordert, bieten jedoch die Chance, Ihren Webauftritt für alle zugänglich zu gestalten. Eine barrierefreie Praxis signalisiert letztendlich nicht nur Professionalität, sondern zeigt auch, dass Ihnen die Bedürfnisse aller zu Behandelnden am Herzen liegen.

Darüber hinaus ist zu erwarten, dass das BFSG mittelfristig um den gesamten Gesundheitsbereich erweitert wird. Dies vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Anhörung zum BFSG auch das Deutsche Institut für Menschenrechte gefordert hat, dass der Gesundheitsbereich, der besonders menschenrechtlich relevant ist, nicht ohne strenge Barrierefreiheits-Vorgaben dem freien Markt überlassen werden dürfte.

Ob gesetzlich verpflichtend oder freiwillig: Barrierefreiheit ist ein Gewinn für alle!

Nadja Ebner, KZV Nordrhein

Bunte Plätchen mit Symbolen für vulnerable Gruppen oder Behinderungen auf einem hellgrauen Untergrund
© Waseem Ali Khan – stock.adobe.com

Mehr zum Thema Barrierefreiheit finden Sie in unserem Artikel: Barrieren abbauen

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