Zahnärztekammer Nordrhein

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK-NR) die Normensetzungs- und Aufsichtsfunktion für ihre Kammermitglieder. Sie erlässt die Berufs- und Weiterbildungsordnung und kontrolliert die Einhaltung der zahnärztlichen Berufspflichten. Mitglied der ZÄK-NR sind alle zur Berufsausübung berechtigten Zahnärzte, die im Gebiet Nordrhein zahnärztlich tätig sind oder dort – ohne zahnärztlich tätig zu sein – ihren Hauptwohnsitz haben.