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Famulaturförderung für Zahnmedizinstudierende startet zum Wintersemester 2025/2026

Erstellt: 24.11.2025

Aktualisiert: 07.11.2025

Junge zahnärztliche Famulanting steht vor einem Behandlungsstuhl und hält ein Tablet in der Hand. Famulatur
© nazariykarkhut – stock.adobe.com

Mit Inkrafttreten der neuen zahnärztlichen Approbationsordnung (ZApprO) zum 1. Oktober 2020 wurde für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2021/2022 aufgenommen haben, eine verpflichtende Famulatur eingeführt.

Die Famulatur umfasst insgesamt vier Wochen und kann nach erfolgreichem Abschluss der vorklinischen Phase absolviert werden. Sie ist in der vorlesungsfreien Zeit zu leisten und kann entweder als durchgehender Block von vier Wochen oder in zwei Abschnitten à zwei Wochen erfolgen. Ziel der Famulatur ist es, Studierende mit der praktischen zahnärztlichen Tätigkeit in unterschiedlichen Berufs- und Tätigkeitsfeldern vertraut zu machen, ohne dass sie bereits selbstständig an Patienten arbeiten (§ 15 ZApprO).

Um potenziellen Versorgungslücken frühzeitig entgegenzuwirken, die insbesondere in ländlichen, ballungsfernen und strukturschwachen Regionen entstehen können, starten die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV Nordrhein) und die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK Nordrhein) ein neues Förderprogramm. Ab dem Wintersemester 2025/2026 erhalten Studierende, die ihre Famulatur in Fördergebieten Nordrheins absolvieren, eine finanzielle Zulage. Die Förderung soll Kosten für Anfahrt und/oder Unterbringung, die während der Famulatur entstehen können, abmildern. Mit dem Programm möchten die KZV Nordrhein und die ZÄK Nordrhein Nachwuchszahnärztinnen und -zahnärzte frühzeitig für diese Regionen begeistern und langfristig Anreize für eine spätere Niederlassung an den Standorten schaffen.

Wertvoller Beitrag zur Ausbildung des Praxisnachwuchses

Damit Studierende die zahnärztliche Berufswelt hautnah erleben können, werden stets Famulaturplätze benötigt. Möchten auch Sie Ihre Praxis für Famulaturen öffnen? Liegt Ihre Praxis vielleicht sogar in einem der ausgewiesenen Fördergebiete? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu den zuständigen Universitäten auf.

So leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Ausbildung der Zahnärztinnen und Zahnärzte von morgen – und können eventuell sogar eine spätere Praxisübernehmerin oder einen späteren Praxisübernehmer für Ihre Praxis gewinnen. .

Dr. Julia Victoria Behrens

0241 80-89344

vbehrens@ukaachen.de

Jennifer Eckhardt

0228/287-22023

Jennifer.Eckhardt@ukbonn.de 

Prof. Dr. Alfons Hugger

0211 810-4446

hugger@med.uni-duesseldorf.de

Rabea Hunsmann

0211 810-6405

rabea.hunsmann@med. HHU  

Prüfungsamt

prüfungsamt-med@uk-koeln.de

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