Praxis-Tipp: Wenn die eGK fehlt

Patientinnen und Patienten ohne elektronische Gesundheitskarte (eGK) sind kein Einzelfall im Praxisalltag. Ob Kartenverlust, Kassenwechsel oder technische Probleme – entscheidend ist, dass der Versicherungsstatus trotzdem nachgewiesen werden kann.
Text Patrick Deckers, KZV Nordrhein

Erstellt: 03.08.2026

Aktualisiert: 17.06.2026

Eine Person mit einem Handy. Wenn die eGK fehlt, kann bei der gematik ein QR-Code generiert werden, mit dem die Patienten eine Ersatzbescheinigung anfordern können.
© Prathankarnpap – stock.adobe.com

Liegt keine eGK vor, muss die Patientin oder der Patient eine Ersatzbescheinigung bei seiner Krankenkasse anfordern. Das erfolgt heute in der Regel digital:

Die Krankenkasse sendet die elektronische Ersatzbescheinigung anschließend direkt per KIM an die Praxis – meist innerhalb weniger Minuten. Die Daten können Sie aus dem KIM-Postfach in das Praxisverwaltungssystem übernehmen.

Wichtig für die Praxis

Kann der oder die Versicherte keine eGK vorlegen und hat stattdessen eine elektronische Ersatzbescheinigung bei seiner Krankenkasse angefordert?

Wählen Sie bei Ihrem Praxisverwaltungssystem (PVS), falls vorhanden, im Feld 17 („Art des gültigen Anspruchsnachweises“) das Kennzeichen „5“ aus.

Praxis-Tipp: QR-Code nutzen

Sie können den Ablauf erleichtern, indem Sie die eigene KIM-Adresse als QR-Code bereitstellen – etwa am Empfang oder auf der Website. Patientinnen und Patienten scannen diesen Code und übermitteln die Adresse direkt an ihre Krankenkasse. Das spart Zeit und vermeidet Eingabefehler.

Wenn es nicht digital geht, kann in Ausnahmefällen weiterhin eine papiergebundene Ersatzbescheinigung genutzt werden. Diese ist jedoch mit höherem Aufwand verbunden und sollte möglichst vermieden werden.

Den QR-Code für den Praxis Check-In erhalten Sie bei der gematik. Unter dem Punkt „Leistungserbringer? Mehr Informationen“ können Sie ein PDF mit Ihrem individuellen QR-Code generieren.

Ähnliche Artikel:

Ein Kind putzt sich die Zähne als Synonym für Früherkennungsuntersuchung, dessen Daten mit dem Lebensmonaterechner ermittelt werden können.

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Ein Haufen Elektroschrott

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein

Ein Kleinkind mit Zahnbürste. Titelbild der neuen ZahnZeit mit neuen Themen für das Wartezimmer (Patientenzeitschrift)

Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein