Pauschalen für defekte TI-Komponenten beantragen
Im Rahmen der TI-Finanzierung ist es möglich, Ersatzbeschaffungen für defekte dezentrale Komponenten der Telematikinfrastruktur zu erstatten. Hierfür steht der KZV Nordrhein ein begrenztes Budget zur Verfügung.
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Die Anträge für das Jahr 2024/2025 können bis zum 5. Januar 2026 gestellt werden. Ausschlaggebend ist das Rechnungsdatum der neuen Komponente ab dem 1. Januar 2024.
- Erstattet werden die reinen Gerätepreis (inkl. MwSt.) für defekte Konnektoren, stationäre und mobile Kartenterminals.
- Es werden die Rechnungen der defekten sowie der neuen Komponente benötigt.
- Der Antrag kann digital über myKZV gestellt werden, die gescannten Rechnungen sind beizufügen. Das Formular finden Sie im myKZV-Portal unter: Dokumente -> online Formulare -> Erstattung defekter TI-Komponenten.
Bei technischen Problemen oder wenn Sie keinen myKZV-Zugang haben, können Sie den Antrag und die Rechnungen per Post versenden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die myKZV-Hotline, um den Papierantrag zu erhalten.
Leider können Installationskosten, die ggf. von einem IT-Dienstleister in Rechnung gestellt werden, nicht erstattet werden.
Bitte beachten Sie auch:
- Die Finanzierung kann nur für defekte TI-Komponenten außerhalb des Garantiezeitraums erfolgen.
- Defekte TI-Komponenten dürfen nicht älter als vier Jahre sein.
- Pro Jahr und Praxis können nur ein stationäres und ein mobiles Kartenterminal sowie ein Konnektor beantragt werden.
- Der reguläre Konnektortausch nach fünf Jahren sowie die Nutzung des TI-Gateway (Konnektor im Rechenzentrum) fallen nicht unter die erstattungsfähigen Komponenten.
Die Anträge werden über den genannten Zeitraum für das jeweilige Halbjahr gesammelt und ausgewertet.
Wichtig:
Da der KZV Nordrhein nur ein begrenztes Budget zur Verfügung steht, kann dieser Service nur solange angeboten werden, wie Mittel verfügbar sind.
Nicole Elias, KZV Nordrhein