myKZV: Geld sparen! Smartpost nutzen

Die Nutzung des myKZV-Serviceportals in Verbindung mit der der sogenannten Smartpost spart Ihnen Verwaltungskosten­beitrag und Papier.

Erstellt: 10.06.2024

Aktualisiert: 23.06.2025

Mann verschickt E-Mails mit seinem Smartphone
© NOOMUBON – stock.adobe.com

Mit der Teilnahme am Smartpostverfahren verzichtet die Zahn­arztpraxis auf die postalische Zusendung einer Vielzahl von Unterlagen wie zum Beispiel Informationsdienste (ID) oder Abrechnungsunterlagen. Nur Unterlagen mit einer Rechts­behelfsbelehrung müssen wir Ihnen weiterhin auch auf dem Postweg zukommen lassen.

Für Smartpostteilnehmer verringert sich der Verwaltungskosten­beitragssatz um 0,20 Prozent für jede Leistungsart. Das bedeu­tet, die Praxis zahlt aktuell einen Verwaltungskostenbeitragssatz in Höhe von 1,4 Prozent – anstatt 1,6 Prozent.

Wie kann ich die Teilnahme erklären?

Im myKZV-Bereich „Einstellungen -> Persönliche Einstellungen“ finden Sie auch die Einstellungen für die Teilnahme am Smart­postverfahren. Einzelpraxen können hier einfach per Häkchen bestätigen und speichern. Für Gemeinschaftspraxen wird ein Formular angeboten, welches von allen Vertragszahnärzten un­terschrieben und an die KZV Nordrhein zurückgesendet werden muss. Danach ist der Status der Teilnahme am Smartpostverfah­ren hinterlegt.

Ebenfalls in den Einstellungen können Sie eine E-Mail-Adresse hinterlegen und sich über die Verfügbarkeit wichtiger Nachrich­ten und Dokumente informieren lassen.

„Falls Sie weitere Fragen zu myKZV haben, beraten wir Sie gerne auf der KZV-Service- Hotline 0211/9684-180.“

Sie sind noch nicht im Portal angemeldet?

Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Verena Priebe, KZV Nordrhein

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