Kind krank: Welche Rechte und Pflichten haben Eltern? Welche Ansprüche haben Selbstständige?

Können sich Eltern von der Arbeit befreien lassen, wenn das Kind krank ist? Bekommen Eltern telefonisch eine Krankschreibung für das Kind? Welche Ansprüche haben Selbständige? Das Apothekenmagazin „ELTERN“ gibt die wichtigsten Antworten und Tipps.

Erstellt: 06.01.2025

Aktualisiert: 24.06.2025

Eine Mutter sitzt mit ihrem kranken Kind auf der Couch und fühlt die Temperatur mit der Hand an der Stirn des Kindes
© Monet – stock.adobe.com

Krankengeld 90 Prozent des Nettoverdiensts

Ist das Kind krank, haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage – vorausgesetzt, beide Eltern arbeiten, das Kind ist jünger als zwölf Jahre oder wegen eines Handicaps auf Hilfe angewiesen. In der Regel beträgt das Kinderkrankengeld 90 Prozent des Nettoverdiensts. Der Betrag ist jedoch gedeckelt bei 120,75 Euro pro Tag (Stand 2024), davon werden Pflichtversicherten noch die Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.

Gesetzlich Versicherte können pro Elternteil und pro Jahr je 15 Tage beantragen, bei mehreren Kindern maximal 35 Tage für jeden Erziehungsberechtigten. Alleinerziehenden stehen 30 beziehungsweise 70 Arbeitstage zu. Vom Bund verbeamtete Personen dürfen für ein Kind maximal 13 Arbeitstage beanspruchen, für alle Kinder zusammen 30 Arbeitstage. Für Alleinerziehende gelten Limits von 26 beziehungsweise 60 Tagen. Auch gesetzlich versicherte Selbständige haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ist das Kind privat versichert, bekommen Eltern allerdings kein Kinderkrankengeld .

Private oder offizielle Notfallbetreuungen helfen

Eltern können eine Kinderkrankschreibung telefonisch erhalten, wenn das Kind dem Praxisteam bekannt ist und es nur leichte Symptome hat. Die Bescheinigung wird ab dem ersten Tag der Krankheit ausgestellt und gilt für maximal fünf Kalendertage. Die Gesundheitskarte muss dafür nicht eingelesen werden, der postalische Versand der Bescheinigung ist für die Eltern kostenlos. Der betreuende Elternteil reicht sie bei seiner Krankenkasse ein und bekommt nach einer Bearbeitungszeit das Krankengeld überwiesen.

Was aber tun Eltern, wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind? Sind beide Elternteile gesetzlich versichert, kann einer versuchen, sich die noch freien Tage des anderen übertragen zu lassen. Dieses Vorgehen sollte unbedingt mit der Führungskraft abgesprochen werden, denn dadurch muss der Arbeitgeber länger auf den betreuenden Elternteil verzichten. Sich dagegen selbst krankschreiben zu lassen, um beim Kind bleiben zu können, kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Besser: Notfallbetreuung suchen – im Privaten oder durch offizielle Stellen wie dem Notmütterdienst in Städten wie Köln, Frankfurt und Berlin oder „Zu Hause gesund werden“ in München.

Quelle: Dr. med. dent. Dirk Erdmann Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) Nordrhein unter Bezug auf: Apothekenmagazin „ELTERN“ 10/2024

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