Zulassungsausschuss Zahnärzte für den Bezirk Nordrhein
Beschreibung
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Lindemannstraße 34-42
40237 Düsseldorf
Abgabetermin (außer MVZ - siehe unten): 27.11.2020
Rubrik: Zulassungsausschuss
Informationen:
Anträge auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit müssen vollständig – mit allen erforderlichen Unterlagen – spätestens einen Monat vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses
40181 Düsseldorf
vorliegen.
Sofern die Verhandlungskapazität für einen Sitzungstermin durch die Zahl bereits vollständig vorliegender Anträge überschritten wird, ist für die Berücksichtigung das Datum der Vollständigkeit Ihres Antrages maßgebend. Es wird deshalb ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine rein fristgerechte Antragsabgabe keine Garantie für eine wunschgemäße Terminierung darstellen kann.
Anträge, die verspätet eingehen oder zum Abgabetermin unvollständig vorliegen, müssen bis zu einer der nächsten Sitzungen zurückgestellt werden.
Deshalb unsere Bitte an Sie: Reichen Sie möglichst frühzeitig Ihren KOMPLETTEN ZULASSUNGSANTRAG ein!
ANGESTELLTE ZAHNÄRZTE
Die vorstehenden Fristen und Vorgaben gelten auch für Anträge auf Genehmigung zur Beschäftigung von angestellten Zahnärzten.
BERUFSAUSÜBUNGSGEMEINSCHAFTEN
Wir bitten um Beachtung, dass Anträge auf Führen einer Berufsausübungsgemeinschaft und damit verbundene Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung einer Berufsausübungsgemeinschaft kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.
MEDIZINISCHE VERSORGUNGSZENTREN (MVZ)
Anträge zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) müssen vollständig spätestens zwei Monate vor der entsprechenden Sitzung des Zulassungsausschusses bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses vorliegen.
Auch hier bitten wir um Beachtung, dass Anträge auf Führen eines MVZ und damit verbundene Zulassungen nur zu Beginn eines Quartals genehmigt bzw. ausgesprochen werden. Auch die Beendigung eines MVZ kann nur am Ende eines Quartals vorgenommen werden.