Wählen zu dürfen ist ein Privileg

Ende November erhalten alle nordrheinischen Kolleginnen und Kollegen, die eine vertragszahnärztliche Zulassung haben oder als Angestellte (nicht Vorbereitungsassistenten und mindestens 10 Stunden pro Woche) in einer vertragszahnärztlichen Praxis arbeiten, ihre Wahlunterlagen.