Auf Resturlaub hinweisen! - Arbeitsrecht: Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Zum Jahreswechsel sollten die Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnen aufgefordert werden, ihren Urlaub zu nehmen. Nach jüngerer Rechtsprechung wurden die Maßstäbe an Mitwirkungspflichten der Arbeitgebenden bei der Urlaubserfüllung immer strenger. Ausgelöst wurden die Verschärfungen durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die durch das Bundesarbeitsgericht umgesetzt wurden.
Machen Sie mit! IDZ-Studie zu Beweggründen zur Niederlassung von Zahnärztinnen und Zahnärzten
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) freut sich, die bevorstehende Studie Berufsbild angehender und junger Zahnärztinnen und Zahnärzte (Y-Dent): Niedergelassene anzukündigen. Die Studie befasst sich mit Gründen, warum Zahnärztinnen und Zahnärzte sich selbstständig machen und eine eigene Praxis eröffnen.