Strahlenschutz: Aktualisierung auch bei Auslandsaufenthalt oder Elternzeit Pflicht

Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs aktualisiert werden (§ 48 Strahlenschutzverordnung StrlSchV). Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen hierfür zahnärztliche Strahlenschutzkurse (8 Stunden) ableisten. Ärztliche Kurse können zur Aktualisierung der zahnärztlichen Fachkunde im Strahlenschutz nicht genutzt werden!

Datenschutz in der Zahnarztpraxis

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft. Die Besonderheit der EU-Verordnung ist, dass sie unmittelbar in Deutschland gilt und nicht in ein nationales Gesetz umgewandelt werden muss. Daneben hat der Bund die Möglichkeit ergriffen, das bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ebenfalls zum 25. Mai 2018 zu ändern.