Ohne das Ehrenamt wäre die zahnärztliche Selbstverwaltung im Allgemeinen und im Besonderen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein wohl kaum in der heutigen Form möglich.
Die aktuelle Coronavirus-Testverordnung – TestV erlaubt es Zahnärztinnen und Zahnärzten, Antigentests beim eigenen, asymptomatischen Praxispersonal durchzuführen.
Der Beruf des Landzahnarztes verliert immer mehr an Attraktivität. So sehr, dass wir in vielen Gebieten schon jetzt drohende medizinische Unterversorgungen identifizieren können.