Auch die Corona-bedingten Einschränkungen ändern nichts an der Pflicht, einen Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung der jeweiligen Krankenkasse zur Prüfung und Bewilligung vorzulegen.
In der heutigen Arbeitswelt zeigt sich weiterhin der Trend, dass sich ein Großteil der Hochschulabsolventen der Zahnmedizin nach ihrer Assistenzzeit zunächst als in einer Praxis anstellen lässt, um sich umfassend auf die geplante Selbstständigkeit und die Praxisführung vorzubereiten.