Leider kommt es immer wieder vor, dass die Beschäftigung von Assistentinnen/Assistenten und Angestellten Zahnärztinnen/Zahnärzten von der KZV respektive dem Zulassungsausschuss nicht genehmigt wurde und diese ohne Genehmigung zahnärztlich in der Vertragszahnarztpraxis tätig sind.
Wenn wir an die Traumpraxis denken, denken wir wahrscheinlich alle sofort an die neu gegründete, neu gebaute und neu eingerichtete Praxis. Jede Wand ist so gezogen, wie man es sich wünscht und alles hat seinen vorhergesehenen Platz.