Das Rheinische Zahnärzteblatt bietet seit Endes 2019 eine neue Serie mit Tipps zu Vorgängen an, bei denen die KZV Nordrhein bei vielen Praxen Informationsbedarf festgestellt hat.
Bei geänderter Gefährdungslage muss der Praxisbetreiber Schutzmaßnahmen ggf. anpassen und alles Notwendige veranlassen, um einer möglichen Gefährdung der Patienten und Beschäftigten durch Infektionserreger entgegenzuwirken.