
Datenschutz in der Zahnarztpraxis
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Deutschland in Kraft. Die Besonderheit der EU-Verordnung ist, dass sie unmittelbar in Deutschland gilt und nicht in ein nationales Gesetz umgewandelt werden muss. Daneben hat der Bund die Möglichkeit ergriffen, das bestehende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ebenfalls zum 25. Mai 2018 zu ändern.