Arbeitgeber kann private Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das vom Arbeitgeber ausgesprochene Verbot der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 BetrVG), weil der Schwerpunkt der Maßnahme auf Steuerung des Arbeitsverhaltens liegt. So entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 1 ABR 24/22) laut Meldung der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.

Nordrheinische Tabelle

In der "Nordrheinischen Tabelle 2023" werden die Honorierungen in BEMA, GOÄ und GOZ 2012 mit verschiedenen Steigerungsfaktoren in den Vergleich gesetzt. Diese Tabelle soll der Zahnärztin/dem Zahnarzt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer Leistungsabrechnung unterstützen.