Arbeitgeber kann private Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten - Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
Das vom Arbeitgeber ausgesprochene Verbot der privaten Handynutzung am Arbeitsplatz unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (§ 87 Abs. 1 BetrVG), weil der Schwerpunkt der Maßnahme auf Steuerung des Arbeitsverhaltens liegt. So entschied das Bundesarbeitsgericht (Az. 1 ABR 24/22) laut Meldung der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG.