Auch die Corona-bedingten Einschränkungen ändern nichts an der Pflicht, einen Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung der jeweiligen Krankenkasse zur Prüfung und Bewilligung vorzulegen.
Ohne das Ehrenamt wäre die zahnärztliche Selbstverwaltung im Allgemeinen und im Besonderen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein wohl kaum in der heutigen Form möglich.
Die aktuelle Coronavirus-Testverordnung – TestV erlaubt es Zahnärztinnen und Zahnärzten, Antigentests beim eigenen, asymptomatischen Praxispersonal durchzuführen.