Die vom Gesetzgeber ursprünglich zum 1.Juli 2020 geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie war schwer verständlich. Sie wurde von der KZBV in Zusammenarbeit mit den KZV’en gründlich überarbeitet und stellt jetzt praxistauglich und übersichtlich die wichtigsten Aspekte der IT-Sicherheit dar.
Auch die Corona-bedingten Einschränkungen ändern nichts an der Pflicht, einen Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung der jeweiligen Krankenkasse zur Prüfung und Bewilligung vorzulegen.